Die von mir in meine Sterbegeldversicherung eingezahlten Beiträge übersteigen die Versicherungssumme. Ist das zulässig?

FAQ bei Altersvorsorge

Die vereinbarte Versicherungssumme wird vertragsgemäß beim Tod der versicherten Person fällig, unabhängig davon, wann der Tod eintritt und wie viel Beiträge bis dahin gezahlt worden sind. Das bedeutet: Bei frühzeitigen Todesfällen erhalten die Angehörigen mit der vollen Versicherungssumme in der Regel mehr, als an Beiträgen bis dahin eingezahlt worden ist. Es entspricht dem Versicherungsgedanken, dass dann überdurchschnittlich lang lebende Versicherungsnehmer ggf. mehr als die Versicherungssumme in den Vertrag einzahlen. Mit einer "Überzahlung" der eigenen Versicherungssumme schaffen sie den tariflich erforderlichen Ausgleich. Es kann auch bereits bei Vertragsabschluß von jedem Interessenten übersehen werden, dass bei Erleben eines hohen Alters die Beitragsaufwendungen die Versicherungssumme übersteigen können. Tatsächlich wird dies aber nur bei verhältnismäßig wenigen Versicherten der Fall sein, weil die Überschussbeteiligung eine Erhöhung der Versicherungsleistung bewirkt.

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