Muss ich die Kürzung meiner Rente wegen Herabsetzung der Überschussbeteiligung bei meiner privaten Rentenversicherung akzeptieren?

FAQ bei Altersvorsorge

Die Rentenleistungen setzen sich aus einem garantierten Teil und einer Überschussrente zusammen. Die Garantierente darf der Versicherer nicht senken. Sie ist, wie der Name schon sagt, vertraglich garantiert. Die Überschussrente ist dagegen abhängig von den jeweiligen Überschussanteilsätzen des Versicherers und kann daher von Jahr zu Jahr schwanken.

Welche Auswirkung eine Änderung der Überschussbeteiligung auf Ihre Gesamtrente hat, hängt von der vereinbarten Überschussverwendungsform ab:

Bei einer so genannten "dynamischen Überschussrente" werden die jährlich anfallenden Überschussanteile jeweils als Einmalbeitrag für eine zusätzliche, garantierte Rente verwendet. In der Wirkung ist das so, als wenn der Kunde sich jedes Jahr durch Zahlung eines einmaligen, zusätzlichen Beitrags eine dauerhaft höhere Rentenleistung "erkaufen" würde. Die Gesamtrente steigt dann jedes Jahr und bleibt schlimmstenfalls gegenüber dem Vorjahr konstant.

Anders verhält es sich bei "fallenden", "gleich beleibenden" oder "teildynamischen Überschussrenten". Bei diesen Formen der Überschussverwendung zahlt der Versicherer dem Kunden einen großen Teil der jährlich anfallenden Überschussanteile sofort mit den Rentenzahlungen des nächsten Versicherungsjahres aus. Reduziert der Versicherer später die Überschussbeteiligung, kann sich die Gesamtrente für die Zukunft oft erheblich verringern.

FAQ bei Altersvorsorge

Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich