Was bedeutet eigentlich Überschussbeteiligung bei einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung?

FAQ bei Altersvorsorge

Wie unterscheidet sich die "laufende Überschussbeteiligung" von dem "Schlussüberschussanteil?"Lebensversicherer sind durch gesetzliche Vorschriften zur vorsichtigen Beitragskalkulation verpflichtet. Sie erzielen daher häufig aus dem Kapitalanlage-, Risiko- und Kostenergebnis Überschüsse. Daran werden die Versicherungsnehmer in Form einer "laufenden Überschussbeteiligung" und eines "Schlussüberschussanteils" beteiligt. Beide Überschussarten unterscheiden sich erheblich und sind nicht direkt miteinander vergleichbar:

Die laufende Überschussbeteiligung in Form von Zins-, Risiko-, Kosten- oder Grundüberschussanteilen wird jährlich vom Unternehmen festgelegt (deklariert) und zeitnah im folgenden Geschäftsjahr jedem einzelnen Vertrag gutgeschrieben. Durch die Deklaration erwerben alle Versicherungsnehmer einen unwiderruflichen Anspruch darauf.

Der Schlussüberschussanteil wird in der Regel erst bei Beendigung des Versicherungsvertrages gewährt. Er basiert auf Überschüssen, die nicht voll durch die laufende Überschussbeteiligung ausgeschöpft wurden. Die Höhe der deklarierten Schlussüberschussbeteiligung ist für alle Versicherungsverträge, die im Kollektiv verbleiben, nicht verbindlich. Im Gegensatz zu den laufenden Überschussanteilen handelt es sich bei den deklarierten Schlussüberschussanteilen daher um vorläufige und dementsprechend widerrufliche Vertragswerte.

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