Was bedeutet eigentlich Überschussbeteiligung bei einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung?
FAQ bei Altersvorsorge
Die laufende Überschussbeteiligung in Form von Zins-, Risiko-, Kosten- oder Grundüberschussanteilen wird jährlich vom Unternehmen festgelegt (deklariert) und zeitnah im folgenden Geschäftsjahr jedem einzelnen Vertrag gutgeschrieben. Durch die Deklaration erwerben alle Versicherungsnehmer einen unwiderruflichen Anspruch darauf.
Der Schlussüberschussanteil wird in der Regel erst bei Beendigung des Versicherungsvertrages gewährt. Er basiert auf Überschüssen, die nicht voll durch die laufende Überschussbeteiligung ausgeschöpft wurden. Die Höhe der deklarierten Schlussüberschussbeteiligung ist für alle Versicherungsverträge, die im Kollektiv verbleiben, nicht verbindlich. Im Gegensatz zu den laufenden Überschussanteilen handelt es sich bei den deklarierten Schlussüberschussanteilen daher um vorläufige und dementsprechend widerrufliche Vertragswerte.
FAQ bei Altersvorsorge
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- Gibt es eine garantierte
- Was bedeutet eigentlich Überschussbeteiligung bei einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung?
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