Gibt es eine garantierte
FAQ bei Altersvorsorge
Die Versicherer sind gehalten, bei Renditeberechungen immer auch die Rendite anzugeben, die sich ergibt, wenn man nur die garantierte Leistung zugrunde legt. In Zweifelsfällen fragen Sie Ihren Versicherer.
Sollte Ihnen der so genannte "Garantiezins" genannt werden, gilt Folgendes: Die Rendite ist nicht identisch mit dem Garantiezins. Denn der Garantiezins bezieht sich nicht, wie die Rendite, auf alle eingezahlten Beiträge, sondern nur auf den so genannten "Sparanteil". Das ist der Anteil an den Beiträgen, der nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten - sowie bei der Kapitallebensversicherung der Kosten für den Versicherungsschutz im Todesfall - übrig bleibt. Für Verträge, die nach dem 01.01.2004 abgeschlossen werden, wird der "Garantiezins" höchstens 2,75 % betragen. Die garantierte Rendite ist in aller Regel niedriger, weil sie auf der Grundlage aller eingezahlten Beiträge berechnet wird.
Auch die von den Versicherern genannte "Gesamtverzinsung" bezieht sich nur auf den vorerwähnten Sparanteil. Zum Teil ist hier auch von "(Gesamt-)Verzinsung des Versicherungsnehmerguthabens" die Rede. Im Unterschied zum Garantiezins enthält die Gesamtverzinsung auch die eingangs erwähnten laufenden Überschüsse. Die Angabe der Gesamtverzinsung ist für den Kunden in aller Regel problematisch, weil sie sich nicht auf die gezahlten Beiträge bezieht und niemand genau weiß, wie hoch die Überschüsse künftig ausfallen werden. Auch hier ist die garantierte Rendite in aller Regel niedriger als die Gesamtverzinsung.
Als Kunde müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass die von den Versicherern genannten Renditen nur für den Fall gelten, dass Sie bis zum Ablauf des Vertrages Ihre Beiträge zahlen. Das hat mit der Kalkulation des Vertrages zu tun. Denn bei den meisten Tarifen werden in den ersten Versicherungsjahren zunächst die Abschlusskosten bezahlt. Daher kann solchen Verträgen in dieser Zeit nichts "gutgeschrieben" werden. Wird der Vertrag in dieser Zeit gekündigt, erhält der Kunde folglich auch nichts zurück. Der Vertrag hat noch keinen so genannten Rückkaufswert.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung (ohne Garantieleistungen) gibt es dagegen weder einen Garantiezins noch eine garantierte Erlebensfallsumme. Folglich kann es hier auch keine garantierte Rendite geben.
Weiterführende Hinweise, wie die Lebensversicherer ihre Leistungen darstellen sollten und wie nicht, finden Sie im Rundschreiben R 2/2000 des ehemaligen Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV).
FAQ bei Altersvorsorge
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- Gibt es eine garantierte
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