Wie setzt sich der Beitrag einer Kapitallebensversicherung zusammen?

FAQ bei Altersvorsorge

Der Beitrag zu Kapitallebensversicherungen setzt sich aus 3 Teilen zusammen: dem Sparanteil, dem Risikoanteil und dem Kostenanteil.

Der Sparanteil wird verzinslich angesammelt und bildet den Gegenwert (Deckungskapital) der Versicherung. Die Verzinsung erfolgt über den so genannten Rechnungszins. Dabei ist der Deckungskapitalverlauf mit der eingerechneten Verzinsung so berechnet, dass das Deckungskapital zum Ende der vertraglichen Laufzeit die Versicherungssumme erreicht, die dann als Erlebensfall-Leistung fällig wird.

Der Risikoanteil dient zur Deckung der vorzeitigen Versicherungsfälle. Er wird also bei Todesfällen vor Vertragsbeendigung dazu verwendet, den Differenzbetrag zwischen den bereits angesparten Beitragsteilen (s.o.) und der Versicherungssumme auszugleichen bzw. aufzufüllen. Er wird laufend verbraucht und steht somit nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung.

Der Kostenanteil wird zur Deckung der laufenden Kosten der Vertragsverwaltung und zur Deckung der einmaligen Abschlusskosten (z.B. Vermittlerprovision) verwendet. Auch dieser Beitragsanteil wird fortwährend verbraucht und steht somit, ebenso wie der Risikoanteil, nicht zur Kapitalbildung zur Verfügung. Die Abschlusskosten müssten eigentlich vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluß aufgebracht werden. Da dies nicht geschieht, streckt der Versicherer diese Kosten vor und tilgt sie anschließend aus den laufenden Beiträgen. Bei einer Kündigung innerhalb der ersten Versicherungsjahre ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung daher gleich null oder zumindest wesentlich niedriger als die Summe der bis dahin aufgewendeten Beiträge.

 

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