Die staatliche Förderung

Artikel bei Altersvorsorge

15-04-2005
Riester-Rente. Die staatliche FörderungDie Zulage wird direkt auf den Vertrag des Berechtigten ausgezahlt und setzt sich zusammen aus einer Grund- und einer Kinderzulage.GrundzulageDie Grundzulage ist für alle Berechtigten gleich, unabhängig vom Einkommen.Sie steigert sich in der Zeit von 2002 bis 2008 in vier Stufen:Stufe 1, von 2002 bis 2003: maximal 38 Euro Stufe 2, von 2004 bis 2005: maximal 76 Euro Stufe 3, von 2006 bis 2007: maximal 114 Euro Stufe 4, ab 2008: maximal 154 Euro
KinderzulageDie Kinderzulage wird neben der Grundzulage für jedes Kinder gezahlt, für das der Berechtigte Kindergeld bekommt.Auch sie steigert sich in der Zeit von 2002 bis 2008 in vier Stufen:Stufe 1, von 2002 bis 2003: maximal 46 Euro Stufe 2, von 2004 bis 2005: maximal 92 Euro Stufe 3, von 2006 bis 2007: maximal 138 Euro Stufe 4, ab 2008: maximal 185 Euro Bei zusammenveranlagten Ehepartnern wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet. Der Vater bekommt sie nur, wenn beide Ehegatten dies beantragen. Dieser Antrag kann für jeweils ein Beitragsjahr gestellt und nicht widerrufen werden.
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