Rückzahlung der Förderung

Artikel bei Altersvorsorge

15-04-2005
Rückzahlung der FörderungWird das angesparte Altersvorsorgevermögen nicht als Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplanes ausgezahlt, beziehungsweise wird es nicht für eine selbstgenutzte Immobilie verwendet, müssen Zulagen und Steuervorteile in voller Höhe zurückgezahlt werden.Das gilt auch, wenn der Berechtigte seinen Wohnsitz endgültig ins Ausland verlegt. Erträge und Wertsteigerungen durch das Altersvorsorgevermögen werden dann besteuert.
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