Besonderheiten bei Wohneigentum

Artikel bei Altersvorsorge

15-04-2005
Riester- Rente. Besonderheiten bei ImmobilienDer Altersvorsorge-EigenheimbetragDas angesparte Geld der staatlich geförderten Altersvorsorge kann auch verwendet werden, ein Haus oder eine Wohnung zu bauen oder zu kaufen. Dafür darf ein Betrag zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro vorübergehend entnommen werden. Der Anleger gibt sich selbst einen zinslosen Kredit, den er bis zu seinem 65. Geburtstag in gleichbleibenden Raten zurückzahlen muss. Mit der Rückzahlung muss zwei Jahre nach der Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages begonnen werden. Wer mit mehr als zwölf Raten in Rückstand gerät oder die Immobilien nicht selbst nutzt, muss die Fördermittel zurückzahlen
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