Eigenleistung

Artikel bei Altersvorsorge

15-04-2005
Riester-Rente. EigenleistungGrundsätzlich gilt: Ohne Eigenleistung keine staatliche Förderung.Um die maximale Förderung zu bekommen, muss ein Mindesteigenbeitrag aufgewendet werden. Er setzt sich zusammen aus den staatlichen Zulagen (Grund- und Kinderzulage) sowie einem Betrag, den der Berechtigte selbst aufzubringen hat. Wie hoch der Eigenanteil ist, hängt immer von dem Vorjahreseinkommen und der Zulagenhöhe ab.Für die höchstmögliche Förderung muss ein Mindesteigenbeitrag gezahlt werden.MindesteigenbeitragDer Mindesteigenbetrag entwickelt sich in der Zeit von 2002 bis 2008 wie folgt:2002 bis 20031 % der beitragspflichtigen Einnahmen, abzüglich Zulagen max. 525 Euro2004 bis 20052 % der beitragspflichtigen Einnahmen, abzüglich Zulagen max. 1050 Euro2006 bis 20073 % der beitragspflichtigen Einnahmen, abzüglich Zulagen max. 1575 Euroab 20084 % der beitragspflichtigen Einnahmen, abzüglich Zulagen max. 2100 EuroSockelbetragDer Eigenanteil muss auch geleistet werden, wenn die Zulagen höher sind, als der Mindesteigenbeitrag. Dieser Sockelbetrag ist abhängig von der Zahl der Kinder, für die Anspruch auf Kinderzulage besteht.Ab dem 1.1.2005 beträgt der Sockelbetrag einheitlich 60 Euro.
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