Höhe der Förderung

Artikel bei Altersvorsorge

15-04-2005
Riester-Rente Höhe der FörderungDer Staat fördert die private Altersvorsorge durch Zulagen und unter Umständen durch einen Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung. Wer die volle Zulage bekommen will, muss mindestens zwei Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens beziehungsweise seiner Besoldung für die zusätzliche Altersvorsorge aufwenden. Wer weniger zahlt, bekommt auch weniger Geld vom Staat dazu.Die Eigenleistung ist abhängig von der Zahl der Kinder, denn die staatliche Förderung setzt sich zusammen aus einer Grund- und einer Kinderzulage. Im Jahr 2004 beträgt die Grundzulage 76 Euro, die Kinderzulage liegt bei 92 Euro.Beispiel Ehepaar - davon einer erwerbstätig, zwei Kinder Bruttoverdienst 2003= 30.000 Euro private Vorsorgeleistung 2004= 600 Euro (=2 Prozent) davon staatliche Förderung1 x 76 Euro Grundzulage und2 x 92 Euro Kinderzulage) = 260 Euro Eigenleistung 2004 beträgt danach 340 EUR Der eingezahlte Betrag von 600 Euro kann noch als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden.In der Zeit von 2004 bis 2008 wird der Altersvorsorgebeitrag im Zweijahresrhythmus schrittweise auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens beziehungsweise seiner Besoldung erhöht. Die Zulagen werden im gleichen Rhythmus angepasst.
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