Was wird gefördert ?

Artikel bei Altersvorsorge

15-04-2005
Riester-Rente. Was wird gefördert ?Für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge kommen in Betracht:
  • private Rentenversicherungen,
  • Banksparpläne oder
  • Investmentfonts.
Diese Vorsorgeprodukte werden angeboten von:
  • Versicherungsgesellschaften,
  • Banken,
  • Kapitalanlegegesellschaften,
  • Fondsgesellschaften oder
  • sonstigen Finanzdienstleistern.
Es gibt viele unterschiedlicher Produkte. Wer die neue staatliche Förderung will, muss sich für ein Produkt mit Zertifikat entscheiden oder es muss sich um ein förderfähiges Produkt der betrieblichen Altersvorsorge handeln.Grundsätzlich nicht gefördert werden unter anderem:Lebensversicherungen mit Kapitalauszahlung, Aktien, Investmentfonds und Aktienfonds,ZertifizierungZiel der staatlich geförderten Altersvorsorge ist eine dauerhafte ergänzende Altersvorsorge. Darum werden nur Verträge gefördert, die bestimmte Kriterien erfüllen. Ob ein Produkt diese Voraussetzungen erfüllt, prüft das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV). Diese Behörde stellt für jeden förderungsfähigen Vertrag ein Zertifikat aus. Nur diese Verträge werden staatlich gefördert.Die Anforderungen:
  • Versicherungsleistungen dürfen erst mit dem Beginn einer Altersrente, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, ausgezahlt werden.
  • Die eingezahlten Beiträge müssen mindestens wieder ausgezahlt werden.
  • Monatlich muss eine lebenslange steigende oder zumindest gleich bleibende Leistung ausgezahlt werden.
  • Übertragung, Abtretung und Pfändung müssen ausgeschlossen sein.
  • Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen sich auf mindesten zehn Jahre verteilen.
  • Eine vierteljährige Kündigung sowie ein Ruhen des Vertrages muss möglich sein.
  • Eine Entnahme für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie muss möglich sein.
  • In der Ansparphase muss die Verpflichtung zur freiwilligen Beitragszahlung bestehen.
  • Die Anlageform muss zulässig und förderfähig sein.
  • Eine ergänzende Hinterbliebenenabsicherung muss möglich sein.
  • Bei einem Auszahlungsplan muss ab dem 85. Lebensjahr eine Leibrente gezahlt werden. Dazu muss der Anbieter für seinen Vertragspartner zu Beginn der Leistungsphase eine Rentenversicherung abschließen.
Betriebliche AltersvorsorgePartner bei der betrieblichen Altersvorsorge ist der Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, die er selbst finanziert. Der Chef kann bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung vom Lohn oder Gehalt für die betriebliche Altersvorsorge verwenden (Entgeltumwandlung), wenn der Arbeitnehmer das möchte.Für den öffentlichen Dienst wird eine solche Regelung vorbereitet.Förderfähig sind unter bestimmten Voraussetzungen:Pensionsfonds
Pensionskassen
DirektversicherungenDie Riester-Förderung setzt voraus, dass die Beiträge aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Einkommen stammen. Die Leistungen werden in der Auszahlungsphase besteuert.Nicht gefördert werden:Direktzusagen und Unterstützungskassen.Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer zu, selbst für Versorgungsleistung zu sorgen. Finanziert wird dies aus Mitteln des Betriebes beziehungsweise einer Versorgungseinrichtung, die von mehreren Unternehmen getragen wird.
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