Was wird gefördert ?
Artikel bei Altersvorsorge
15-04-2005- private Rentenversicherungen,
- Banksparpläne oder
- Investmentfonts.
- Versicherungsgesellschaften,
- Banken,
- Kapitalanlegegesellschaften,
- Fondsgesellschaften oder
- sonstigen Finanzdienstleistern.
- Versicherungsleistungen dürfen erst mit dem Beginn einer Altersrente, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, ausgezahlt werden.
- Die eingezahlten Beiträge müssen mindestens wieder ausgezahlt werden.
- Monatlich muss eine lebenslange steigende oder zumindest gleich bleibende Leistung ausgezahlt werden.
- Übertragung, Abtretung und Pfändung müssen ausgeschlossen sein.
- Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen sich auf mindesten zehn Jahre verteilen.
- Eine vierteljährige Kündigung sowie ein Ruhen des Vertrages muss möglich sein.
- Eine Entnahme für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie muss möglich sein.
- In der Ansparphase muss die Verpflichtung zur freiwilligen Beitragszahlung bestehen.
- Die Anlageform muss zulässig und förderfähig sein.
- Eine ergänzende Hinterbliebenenabsicherung muss möglich sein.
- Bei einem Auszahlungsplan muss ab dem 85. Lebensjahr eine Leibrente gezahlt werden. Dazu muss der Anbieter für seinen Vertragspartner zu Beginn der Leistungsphase eine Rentenversicherung abschließen.
Pensionskassen
DirektversicherungenDie Riester-Förderung setzt voraus, dass die Beiträge aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Einkommen stammen. Die Leistungen werden in der Auszahlungsphase besteuert.Nicht gefördert werden:Direktzusagen und Unterstützungskassen.Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer zu, selbst für Versorgungsleistung zu sorgen. Finanziert wird dies aus Mitteln des Betriebes beziehungsweise einer Versorgungseinrichtung, die von mehreren Unternehmen getragen wird.
Artikel bei Altersvorsorge
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- 15-04-2005Rückzahlung der Förderung
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