Wer wird befördert?
Artikel bei Altersvorsorge
15-04-2005- Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Zusatzversorgung
- Elternteile, für die ein Kindererziehungszeit anerkannt werden kann (bis zu drei Jahren),
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- geringfügig Beschäftigte (zum Beispiel in 325-Euro-Jobs), wenn sie ihre Rentenbeiträge aufstocken,
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte,
- Bezieher von Vorruhestandgeld und Altersübergangsgeld,
- Bezieher von Entgeltersatzleistungen - zum Beispiel Kranken- oder Arbeitslosengeld. Dazu zählen auch Arbeitslose, deren Arbeitslosenhilfe wegen Einkommensanrechung oder Vermögen ruht,
- Beamte und Richter, sowie Beschäftigte, denen eine beamtenähnliche Versorgung gewährt wird,
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
- Selbstständige, die keine Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung zahlen,
- freiwillig Versicherte,
- geringfügig Beschäftigte (zum Beispiel in 325-Euro-Jobs), die keine eigenen Rentenbeiträge zahlen,
- Personen, die eine Vollrente wegen Alters beziehen,
- Pflichtversicherte in berufsständigen Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte),
- Sozialhilfeempfänger.
- Pensionäre aus Altersgründen
Artikel bei Altersvorsorge
- 15-04-2005Allgemein
- 15-04-2005Riester Rente
- 15-04-2005Betriebliche Altersvorsorge
- 15-04-2005Wer wird befördert?
- 15-04-2005Was wird gefördert ?
- 15-04-2005Höhe der Förderung
- 15-04-2005Eigenleistung
- 15-04-2005Besonderheiten bei Wohneigentum
- 15-04-2005Rückzahlung der Förderung
- 15-04-2005Die staatliche Förderung
- siehe alle »
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich