Wer wird befördert?

Artikel bei Altersvorsorge

15-04-2005
Begünstigte PersonenGrundsätzlich förderberechtigt sind folgende Personengruppen, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen:
  • Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes mit Zusatzversorgung
  • Elternteile, für die ein Kindererziehungszeit anerkannt werden kann (bis zu drei Jahren),
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • geringfügig Beschäftigte (zum Beispiel in 325-Euro-Jobs), wenn sie ihre Rentenbeiträge aufstocken,
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte,
  • Bezieher von Vorruhestandgeld und Altersübergangsgeld,
  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen - zum Beispiel Kranken- oder Arbeitslosengeld. Dazu zählen auch Arbeitslose, deren Arbeitslosenhilfe wegen Einkommensanrechung oder Vermögen ruht,
  • Beamte und Richter, sowie Beschäftigte, denen eine beamtenähnliche Versorgung gewährt wird,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
Übrigens Für die Förderung reicht es, wenn die Voraussetzungen nur während eines Teils des Jahres vorlagen (zum Beispiel eine viertägige Wehrübung eines Wehrdienstleistenden).Nicht begünstigte Personen
  • Selbstständige, die keine Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung zahlen,
  • freiwillig Versicherte,
  • geringfügig Beschäftigte (zum Beispiel in 325-Euro-Jobs), die keine eigenen Rentenbeiträge zahlen,
  • Personen, die eine Vollrente wegen Alters beziehen,
  • Pflichtversicherte in berufsständigen Versorgungseinrichtungen (zum Beispiel Ärzte oder Rechtsanwälte),
  • Sozialhilfeempfänger.
  • Pensionäre aus Altersgründen
BesonderheitenArbeitslose, die wegen Einkommen oder Vermögen kein Arbeitslosengeld oder keine Arbeitslosenhilfe bekommen, werden ebenfalls gefördert. Ehepartner, die selbst nicht zum begünstigten Personenkreis gehören, können trotzdem gefördert werden, wenn der andere Ehegatte förderberechtigt ist.
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