Riester Rente

Artikel bei Altersvorsorge

15-04-2005
Als Ergebnis der Rentenreform wird jeder, der in den nächsten 30 Jahren in Rente geht, immer weniger Rente erhalten. Seit dem 01.01.2002 fördert der Staat daher zwei Modelle der Altersvorsorge, damit die entstandenen Lücken privat abgesichert werden. Zum einem gibt es die so genannte „Riester-Rente“. Diese Art der privaten Altersvorsorge wird gefördert durch staatliche Zulagen. Die betriebliche Altersvorsorge dagegen belohnt den Sparer mit Steuervorteilen und bis zum Jahr 2008 mit Sozialabgabenfreiheit ("Eichel-Förderung").

Bei der „Riester-Rente“ fördert der Staat daher das Sparen in bestimmten Anlageformen durch ein Kombinationsmodell aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Sie haben die Wahl zwischen drei Anlageformen: Banksparpläne, Rentenversicherungen und Fondssparpläne.

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Altersvorsorgeprodukt bestimmte Kriterien erfüllt. Nach entsprechender Prüfung wird anschließend ein Zertifikat erteilt. Die Zertifizierungsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), prüft nur, ob das einzelne Altersvorsorgevertragsangebot die gesetzlichen Voraussetzungen für die Riester-Förderung erfüllt. Die Zertifizierung sagt also nichts über die Güte des Angebotes aus. Jedes Angebot ist deshalb nach § 7 des Zertifizierungsgesetzes mit einem deutlich hervorgehobenen „Warnhinweis“ zu versehen, dass “bei der Zertifizierung nicht geprüft worden ist, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.“ Zertifiziert werden also alle förderungsfähigen Angebote, auch wenn sie keine oder nur eine geringe Rendite bringen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Laufzeit und Ansparen bis Alter 60 Jahre.

Danach Verrentung oder alternativ ein Auszahlungsplan (letzterer beinhaltet regelmäßige Auszahlungen bis zum 85. Lebensjahr sowie eine anschließende lebenslange Rente; bei Fonds ist eine Auszahlung von 20 % des angesparten Kapitals auf einen Schlag möglich).

  • Kapitalerhaltungsgarantie (mindestens Auszahlung aller Beiträge zum vereinbarten Vertragsablauf),
  • laufende Altersvorsorgebeiträge (allenfalls bis zu 15 % zur Absicherung der Risiken Be-rufsunfähigkeit oder Tod),
  • jederzeitige Übertragbarkeit auf eine andere geförderte Geldanlage (Angabe der dabei anfallenden Kosten),
  • Möglichkeit, den Ansparvorgang ruhen zu lassen,
  • Angabe der „in Ansatz gebrachten“ Vertriebs-/Abschluss- und Verwaltungskosten (zeitliche Verteilung über 10 Jahre!),
  • Angaben über Verwendung der eingezahlten Beiträge und Höhe des gebildeten Kapitals, der Kosten und Erträge.
Gefördert werden:

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und ihre Ehepartner, wenn sie nicht erwerbstätig sind, die einen Vertrag auf ihren eigenen Namen abschließen können und die Zulage erhalten, ohne einen eigenen Beitrag zu leisten. Auch Beamte und Soldaten werden seit Januar 2002 in die Riester-Förderung einbezogen.

Nicht gefördert werden:

Selbständige, sofern nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, Angestellte und Selbständige, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die über eine Zusatzversorgung eine beamtenähnliche Gesamtversorgung erhalten, Freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, Geringfügig Beschäftigte, die nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, Bezieher einer Vollrente wegen Alters, Sozialhilfebezieher.

Höhe und Grenzen der Förderung:

Es gibt Grund- und Kinder-Zulagen (siehe Tabellen) und einen Extra-Sonderausgabenabzug (ab 2004 bis zu 1.050 Euro, ab 2006 bis zu 1.575 Euro, ab 2008 bis zu 2.100 Euro). Die Finanzämter prüfen von sich aus, ob Zulage oder Steuerabzug für den Einzelnen günstiger ist. Die Zulagen werden beim Anbieter beantragt, der sich von der „Zulagenstelle“ (BfA) die Zulage holt und dem Anlagekonto gutschreibt. Für die förderungsfähigen Beiträge gibt es Höchstsätze: 1 Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, ansteigend bis auf 4 Prozent im Jahre 2008. Entsprechend steigen auch die Zulagen und der Höchstbeitrag ab dem Jahre 2002 bis zum Jahre 2008 auf das Vierfache an.




Wie wichtig ist Riester Rente?

Private Altersvorsorge ist sehr wichtig. Eine Versorgungslücke bestand allerdings auch schon vor der Rentenreform (nämlich durch die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der Rente), welche sich durch die Rentenreform nur noch weiter vergrößert hat. Diese Versorgungslücke sollte unbedingt geschlossen werden. Welche Form und in welcher Höhe eine zusätzliche Altersvorsorge im konkreten Einzelfall besonders geeignet ist, hängt stets auch von den ganz persönlichen Einschätzungen und Lebensperspektiven des Betroffenen ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine individuelle Beratung gewähren können.

Es könnte allerdings für viele (vor allem für junge Menschen) empfehlens- oder überlegenswert sein, Geld „ungefördert“ in Aktien oder Aktienfonds anzulegen, wenn eine entsprechend höhere Rendite zu erwarten ist. Zu bedenken ist auch: Die Renditen aus Aktien/Aktienfonds sind weitgehend steuerfrei, weil nur die Dividenden, nicht aber die Kurswertsteigerungen besteuert werden, aus denen sich fast ausschließlich die Rendite ergibt. Und auch die Entnahmen aus Fonds (z. B. im Alter in Form eines Entnahmeplans) sind, im Gegensatz zu den „Riester-Renten“, steuerfrei.

Die Riester-Förderung ist für viele uninteressant, interessant jedoch für Geringverdiener und Familien mit vielen kleinen Kindern !

Die besseren Angebote gibt es meist im Bereich der betrieblichen Altersversorgung !


Beitragsvergleich Wie hoch?


Die Frage „Lohnt sich die Förderung?“ kann niemand im voraus beantworten. Es sind viele Unwägbarkeiten im künftigen Leben zu beachten: Wie hoch werden Einkommen und Steuersatz sein (vor allem in Relation zu den Zulagen oder zum Sonderausgabenabzug) ? - Wie viele Kinder werden wie lange angerechnet ? – Wie hoch könnte also die Förderquote sein (Verhältnis von Eigenbeitrag zu den Zulagen oder Steuerersparnissen) ? – Wie hoch könnte der Steuersatz im Alter sein ? – Wie hoch könnte die Eigenrendite der Geldanlage sein – 5 oder 6 oder 8 oder 10 Prozent ? – Bei Rentenversicherungen: Wie hoch ist die Lebenserwartung (wie alt werde ich und wie lange wird die Rente gezahlt) ? – Wie hoch könnten Renditen alternativer (ungeförderter) Geldanlagen sein (zwei Prozentpunkte mehr Rendite aus einem guten Aktienfonds könnten die ganze Förderung überflüssig machen, das Geld wäre ständig verfügbar und würde vor allem im Alter steuerfrei ausgezahlt!).
Beitragsvergleich KÜNDIGUNG

Wer vorschnell einen privaten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat, hat folgende Möglichkeiten:

§ 7 Abs. 1 AltZertG sieht vor, dass der Anbieter (das Versicherungsunternehmen, Bank) seinen Vertragspartner schriftlich vor Vertragsabschluß, im Falle eines Versicherungsvertrages vor Antragstellung schriftlich über die Höhe und zeitliche Verteilung der vom Vertragspartner zu tragenden Abschluss- und Vertriebskosten, die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals und die Kosten, die dem Vertragspartner im Falle des Anbieterwechsels entstehen, zu informieren hat. Kommt der Anbieter diesen Informationspflichten nicht nach, kann der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach Zahlung des ersten Beitrags vom Vertrag zurücktreten.

Bei Versicherungsverträgen hat der Versicherungsnehmer zusätzlich das 30-tägige Wider-spruchsrecht nach § 5a VVG. Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Versicherungspolice (und natürlich auch vorher) kann man dem Vertragsschluss in der Regel problemlos widersprechen. Wenn der Versicherer dem potentiellen Versicherungsnehmer die gemäß § 10a VAG erforderliche Verbraucherinformation nicht oder nur unzureichend gegeben hat, besteht das Widerspruchsrecht gemäß § 5a VVG sogar bis ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrages. Der BdV informiert über das Widerspruchsrecht ausführlich in der Broschüre "Schnell wieder raus aus unsinnigen Lebens- und Rentenversicherungen zur Altersvorsorge" und im Merkblatt "Wie aus falschen Lebensversicherungen rauskommen".

Kündigung

Man kann den Vertrag während der Ansparphase auch ordentlich kündigen. Will man zu einem anderen Anbieter wechseln, kann man den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende auflösen und das angesammelte Kapital auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen lassen. Für den Wechsel kann der bisherige Anbieter allerdings Gebühren erheben. Bei einer Kündigung ohne Übertragung auf einen neuen Riester-Vertrag muss der Anleger die gewährten Zuschüsse des Staates zurückzahlen. Das gilt auch für erhaltende Steuerermäßigungen. Bei Kündigung einer Riester-Rentenversicherung müssen nicht nur die Zuschüsse zurückgezahlt werden, sondern man muss auch noch mit dem Rückkaufswert vorlieb nehmen, der oft erst nach vielen Jahren die Höhe der eingezahlten Beiträge erreicht.

Man kann den Vertrag auch ruhen lassen oder beitragsfrei stellen, wenn man die Rückzahlung der Fördermittel vermeiden will.

 

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