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Artikel bei Altersvorsorge

15-04-2005
Die private Altersvorsorge stützt sich auf insgesamt 4 Säulen:
  • Die private Altersvorsorge stützt sich auf insgesamt 4 Säulen:
  • Die gesetzliche Rentenversicherung
  • Die staatlich geförderte Vorsorge (Riester Rente)
  • Die betriebliche Altersvorsorge
  • Die private Altersvorsorge
Die gesetzliche Altersrente ist bislang die Hauptsäule unseres Rentenversicherungssystems. Sie soll nach einem Erwerbsleben im Alter den Lohn ersetzen und wesentlich dazu beitragen, den Lebensstandard zu sichern, den man im Berufsleben erreicht hat. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Durch viele Entwicklungen ist dieses Rentensystem so aber nicht länger finanzierbar. Zukünftige negative Entwicklungen lassen die eigenverantwortliche Altersvorsorge somit zunehmend wichtiger werden.

Die Riester-Rente

Der Staat fördert seit 2002 die zusätzliche private Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben seit diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, eine einkommen- und kinderbezogene Förderung zu erhalten. Dieses Kombinationsmodell aus Zulagen und Steuerbefreiung soll einen Teil der größer werdenden Rentenlücke im Rentenversicherungssystem decken. Lesen Sie hierzu unter der Rubrik „Riester“.

Die betriebliche Altersvorsorge

Gem. § 1 BetrAvG muss jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit für eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung einräumen. Lesen Sie hierzu unsere Ausführungen unter der Rubrik „betriebliche Altersvorsorge“.

Private Altersvorsorge

Lösen Sie sich von der Vorstellung, zusätzliche private Altersvorsorge funktioniere nur mit einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung. Kapitallebensversicherungen lohnen sich nur bei gegebenem Sonderausgabenabzug der Beiträge und hohem Steuersatz, und dann auch nur für die Dauer von 12 Jahren und bei einer Spitzengesellschaft. Rentenversicherungen können sich aus steuerlichen Gründen lohnen, wenn eine Einmalzahlung an die Gesellschaft von dieser in eine Sofortrente umgewandelt und bezahlt wird. Lesen Sie hierzu unter den jeweiligen Versicherungsarten nach.

Über andere Geldanlagen kann man die Altersvorsorge aber oft flexibler und ertragreicher betreiben. Altersvorsorge ist daher kein Versicherungs-, sondern eher ein Geldanlageproblem!
Was sich daher jeder als Ziel setzen sollte, natürlich nur, sofern die finanziellen Möglichkeiten vorhanden sind, ist eine eigene schuldenfreie Wohnung fürs Alter als zusätzliche Altersversorgung. Die Miete, die man im Alter nicht mehr zu zahlen braucht, gleicht in etwa den Einkommensverlust aus, den man als Rentner gegenüber seinem früheren Einkommen hinnehmen muss. Alle Wirtschaftsexperten sind sich zudem einig: Die besten Geldanlagen der letzten Jahrzehnte waren, auch unter Berücksichtigung von Steuern, Aktien und Immobilien. Das Geheimnis liegt in der Inflation. Denn wer in Sachwerten anlegt (auch Aktien und Aktienfonds sind mit Sachwerten bedeckt), kommt aus der Inflation raus. Während Geldwertanleger mit der Inflation verlieren, gewinnen Sachwertanleger mit der Inflation.

Zur konkreten Geldanlage (was wann wo anlegen, was wann kaufen oder verkaufen) kann man allerdings keine allgemein gültigen Informationen geben. Das ist im Grunde ein Tagesgeschäft. Über die jeweils aktuell besten Geldanlagen sollte sich jeder über das Lesen mehrerer Wirtschaftsmagazine (FINANZtest, Capital, DMEuro, Wirtschaftswoche, Geldidee usw.) informieren und sich daneben einen oder mehrere Berater bei mehreren Geldinstituten aufbauen (die man lange Zeit genau testen und deren Empfehlungen man mit denen aus den Wirtschaftsmagazinen vergleichen sollte). Auch hier ist dringend zu warnen vor den hausierenden "Beratern", auch vor Freunden und Bekannten.


Wie wichtig ist Altersvorsorge?

Da durch viele Entwicklungen das staatliche Rentensystem in Zukunft kaum noch finanzierbar sein wird, wird die staatliche Rente weiter deutlich reduziert werden. Die private Altersvorsorge wird dadurch zunehmend wichtiger und sollte unbedingt schon in jungen Jahren in Angriff genommen werden.
Beitragsvergleich Wie hoch?


Die Berechnung von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nehmen kostenlos die Sozialversicherungsträger (BfA, LVA) und gegen Honorar auch Rentenberater vor. Adressen für Ihre Region finden Sie in Ihrem Branchenfernsprechbuch ("Gelbe Seiten") unter "Rentenberater". Bei einer Geldanlage, sollten vor allem Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit (Flexibilität, Liquidität) des Geldes oder Vermögens beachtet und abgeschätzt werden. Und welche Ziele sollen erreicht werden? Z. B. kurzfristiges Ansparen für Anschaffungen, mittelfristiges Ansparen von Eigenkapital zum Erwerb von Wohneigentum (oder einer Immobilie zur Vermietung), oder eine langfristige Dauer-Geldanlage. Für alle Anlageziele stehen die unterschiedlichsten Geldanlagen zur Verfügung.

Viele Fonds haben über Jahrzehnte Renditen um die 10 Prozent pro Jahr erbracht. Über die "Performance" (Ergebnisse) der einzelnen Fonds geben vierteljährliche Ergebnislisten Auskunft, die jeder kostenlos beim Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften erhält (BVI, Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt; Fax 069/5971406, www.bvi.de). Zu den besten Aktienfonds der letzten Jahre gehörten z. B. (in alphabetischer Folge): Akkumula (DWS), Concentra (DIT), DIT-Fonds für Vermögensbildung (DIT), Frankfurt-Effekten-Fonds (FT), Investa (DWS), Provesta (DWS). Sie sollten bei jeder Geldanlageberatung nach diesen Fonds fragen und sich sehr genau die sicher unterschiedlichen Beurteilungen Ihrer "Berater" anhören.




Versicherungsfall Der Tod des Versicherten ist der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen. Dem Versicherer sind der Versicherungsschein, eine amtliche, das Alter und den Geburtsort der verstorbenen Person enthaltene Sterbeurkunde sowie ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt hat, einzureichen. Verjährung:

Der Anspruch auf Leistung aus dem Lebensversicherungsvertrag verjährt in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann.

Der Versicherungsnehmer muss allerdings den Anspruch auf die Leistung innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Ansonsten ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Frist beginnt erst, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den Anspruch auf die Versicherungsleistung schriftlich abgelehnt hat. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer außerdem über die Rechtsfolge, welche mit dem Ablauf der Frist verbunden ist, informieren.

Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sie sollten bei mehreren Gesellschaften GLEICHZEITIG Probeanträge stellen. Ein Probeantrag bindet den Antragsteller nicht, wohl aber die Gesellschaft, wenn sie aufgrund des Probeantrages ein verbindliches Angebot auf Annahme der Versicherung macht. Aus einem Antragsformular machen Sie ganz einfach einen Probeantrag, indem Sie vor das eingedruckte Wort "Antrag" das Wort "Probe-" setzen. Ein Probeantrag hat deshalb Bedeutung, weil in Anträgen zu Personenversicherungen am Ende fast immer gefragt wird, ob bereits Anträge anderweitig gestellt und abgelehnt wurden. Wer diese Fragen bejahen muss, hat bei allen weiteren Anträgen von vornherein "schlechte Karten". Man kann aber nicht gleichzeitig bei mehreren Gesellschaften mehrere Anträge stellen, sonst werden alle angenommen, und man hat plötzlich viele Versicherungen auf einmal. Deshalb also GLEICHZEITIG mehrere (unverbindliche) Probeanträge! Dann prüfen mehrere Gesellschaften auf einmal die Gesundheitsverhältnisse als Voraussetzung für eine Annahme - unbeeinflusst von evtl. Ablehnungen anderer.

Beitragsvergleich

KÜNDIGUNG

Falls Sie die fondsgebundene Lebensversicherung nicht ausschließlich als Mittel für das Ansparen eines Geldbetrages für den Erlebensfall abgeschlossen hatten, sondern es Ihnen auch um eine Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall ging und Sie einen solchen Hinterbliebenenschutz noch benötigen, sollte sie sich bitte vor einem Widerspruch, einer Kündigung, Beitragsfreistellung oder Laufzeitverkürzung zum Beispiel durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung absichern. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist mit einer Gesundheitsprüfung verbunden, nicht jeder ist daher in der Lage, einen alternativen Versicherungsschutz zu finden!

Wer sich von einer fondsgebundenen Lebensversicherung vorzeitig lösen möchte, hat die folgenden Möglichkeiten:

1.) Widerspruchsrecht gemäß § 5a VVG

Innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Versicherungspolice (und natürlich auch vorher) kann man dem Vertragsschluss in der Regel problemlos widersprechen.

2.) Kündigung

Wie teilweise immens hoch die Abschlusskosten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind, zeigt sich insbesondere im Fall der Vertragskündigung. Oft besteht nach einer Kündigung in den ersten 1-2 Jahren noch gar kein Rückkaufswert, da die gesamten eingezahlten Beiträge vom Versicherer als Abschlusskosten /Vermittlerprovision vereinnahmt wurden. In solchen Fällen halten wir neben der Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die sofortige Einstellung der Prämienzahlung und die Zurückholung der während der letzten 6 Wochen per Einzugsermächtigung gezahlten Beiträge über das jeweilige Kreditinstitut für sinnvoll. Die nach Auffassung des Versicherers geschuldeten Beiträge werden auf Grund einer Empfehlung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) in aller Regel nicht eingeklagt. Wenn bereits ein Rückkaufswert besteht, nützt die sofortige Zahlungseinstellung und Zurückholung gezahlter Beiträge meist wenig, weil dies nur zur Auszahlung eines entsprechend gekürzten Rückkaufswertes führen würde.

Kündigungsfrist

Bei monatlicher Zahlungsweise sind Lebensversicherungen, falls sie bereits ein Jahr bestehen, in der Regel zum Ende des jeweiligen Folgemonats und zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Bei jährlicher Zahlungsweise kann eine Kündigung normalerweise jederzeit zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.

Abschlusskosten zurückverlangen

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte in zwei Urteilen vom 09.05.2001 (IV ZR 121/00 = VersR 2001, 1052 und IV ZR 138/99 = VersR 2001, 839) fest, dass die Klausel über die Verrechnung der Abschlusskosten in den damals verwendeten Vertragsbedingungen der beklagten Versicherer (Allianz und Nürnberger) intransparent und damit unwirksam ist. Unseres Erachtens können Verbraucher, die nach dem Jahr 1994 Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen (auch fondsgebunde) abgeschlossen und zwischenzeitlich wieder gekündigt haben, aufgrund dieser Rechtsprechung die vom Versicherer einbehaltenen Abschlusskosten zurückverlangen. Vielfach haben Verbraucher schon hohe Nachzahlungen erhalten. Fordern Sie das "Merkblatt zur Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen” beim BdV an!

Rein aus dem Aspekt der Geldanlage heraus, halten wir es für sinnvoll, wenn Sie keine weiteren Beiträge in Ihre fondsgebundene Lebensversicherung einzahlen. Uns erscheint die direkte Geldanlage (z. B. eines bestimmten monatlichen Betrages) in einen guten Fonds und - falls ein Todesfallschutz für Hinterbliebene gewünscht wird - der separate Abschluss einer Risikolebensversicherung grundsätzlich als ratsamer als der Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung.

Ob die beitragsfreie Fortführung des Vertrages für Sie günstiger ist als die nächstmögliche Kündigung, können wir jedoch nicht beurteilen. Die Entscheidung hierüber ist letztendlich ein Glücksspiel, da man die Entwicklung des Fonds, in den der Sparanteil Ihrer Beiträge eingezahlt wurde, nicht voraussagen kann.




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