Wertpapiere
Lexikon bei Fonds
Urkunden, in denen ein privates Recht so verbrieft ist, dass es ohne die Urkunden weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann. Nur wer das Papier besitzt, kann das Recht geltend machen. Der Verkauf erfolgt durch einfache Übergabe der Urkunde. Zu den Wertpapieren gehören: Anleihen, Pfand- und Kommunalbriefe, Aktien, Investmentzertifikate, Schecks, Wechsel