Vermögensbildung mit Investmentfonds

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15-04-2005
Der Staat hilft Arbeitnehmern bei dem Aufbau eines Vermögens mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in Beteiligungstiteln wie Aktienfonds anlegt, erhält vom Staat ab 01.01.2004 eine Sparzulage von 18 Prozent (22 % neue Bundesländer). Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/Zusammenveranlagte). Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter diesen Grenzen, erhalten Sie die Zulagen. Zusätzlich eröffnet Ihnen die Anlage in Aktienfonds die Chance, von den Kurssteigerungen am Aktienmarkt zu profitieren.

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