Altersvorsorge-Konto
Artikel bei Fonds
15-04-2005
Die Investmentbranche will mit einem Altersvorsorge-Konto die kapitalgedeckte Altersvorsorge effizienter und attraktiver machen. Dazu hat der BVI Ende 2003 ein umfassendes Konzept vorgelegt.
Wichtige Kernelemente des Konzepts sind dabei:
Das Altersvorsorge-Konto ist einfach
Der umfangreiche Anforderungskatalog der Riester-Rente wird entschlackt und auf die unter dem Gesichtspunkt Altersvorsorge wesentlichen Kriterien reduziert. Anstelle jährlicher Zulagenanträge braucht der Vorsorgesparer nur einen einzigen Antrag zu stellen. Erst bei Änderung wesentlicher persönlicher Verhältnisse (z. B. Geburt eines Kindes) muss er erneut tätig werden. Das ist bequem und reduziert mögliche Fehlerquellen.
Das Altersvorsorge-Konto ist für alle
Das Altersvorsorge-Konto schafft Chancengleicheit: Förderberechtigt sind alle in Deutschland Steuerpflichtigen, also alle Bürger, die in Deutschland wohnen. Das fördert die Akzeptanz und führt zu mehr Gerechtigkeit. Beispielsweise erhalten auch nicht berufstätige Ehefrauen eine eigene, und nicht lediglich abgeleitete Möglichkeit zu geförderter privater Vorsorge. Das gleiche gilt für Arbeitslose, die bei der Riester-Rente bisher ausgeschlossen sind.
Das Altersvorsorge-Konto kombiniert betriebliche und private Alterssicherung
Mit dem Altersvorsorge-Konto können Arbeitnehmer erstmals private Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung über ein und dasselbe Instrument betreiben. Das spart Vertriebs- und Verwaltungskosten und erhöht die Effizienz. Das Konto steht gleichermaßen für Arbeitgeberbeiträge, Beiträge aus Gehaltsumwandlung und Arbeitnehmerbeiträge offen. Der Arbeitnehmer kann die Anlageform für sein Altersvorsorge-Konto selbst auswählen. Die Verpflichtung des Arbeitgebers beschränkt sich dabei auf die Überweisung der vereinbarten Beiträge auf das Altersvorsorge-Konto des Arbeitnehmers.
Das Altersvorsorge-Konto ist flexibel
Bei Arbeitsplatzwechsel wird das Altersvorsorge-Konto mitgenommen: Das Konto folgt dem Menschen (Portabilität). Bei Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Selbständigkeit und anderen Unterbrechungen der versicherungspflichtigen Tätigkeit kann das Altersvorsorge-Konto vorübergehend beitragsfrei gestellt oder auch mit privaten Einzahlungen weiter geführt werden. Das Altersvorsorge-Konto gestattet in der Bezugsphase auch die Entnahme höherer Einmalbeträge. Damit kann es sich an die unterschiedlichsten Bedürfnisse im Alter optimal anpassen.
Das Altersvorsorge-Konto ist sicher
Jeder Anbieter muss mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge zum Zeitpunkt der Auszahlung (Rentenbeginn bzw. Vollendung des 60. Lebensjahres) zusagen. Angemessene aufsichtsrechtliche Regelungen stellen sicher, dass der Anbieter diese Zusage tatsächlich erfüllen kann. Gleichzeitig können die Chancen der Kapitalmärkte wahrgenommen werden.