Weichenstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Artikel bei Fonds
15-04-2005
Die Rentenreform des Jahres 2001 verfolgte das Ziel, den Beitragsanstieg in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bremsen und das Leistungsniveau auf einem angemessenen Standard zu halten. Die Absenkung des Rentenniveaus durch die Einführung eines sogenannten Ausgleichfaktors ab dem Rentenbeginn 2011 soll durch eine freiwillige kapitalgedeckte Altersvorsorge kompensiert werden. Kapitalgedeckt bedeutet, dass die Zahlungen im Alter aus dem individuell angesparten Vermögen erfolgen. Dessen Aufbau wird durch direkte Zuschüsse und Steuervorteile vom Staat unterstützt.
Investmentfonds und Riester-Rente
Gefördert werden bestimmte, von Investment-Gesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt. Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 20 Prozent des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zertifizierungsstelle (bis 30.04.02 Bundesamt für das Versicherungswesen) vor Angebotsbeginn zu bestätigen.
Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investment-Gesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel "Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil". Gemanagte Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlegers keine Rolle.
Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investment-Gesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit dem Anlageberater des Vertrauens erfolgen.