Spezialfonds

Artikel bei Fonds

15-04-2005
Spezialfonds werden im Regelfall für institutionelle Anleger aufgelegt. Das KAGG definiert sie als Fonds (u. a. § 1 Abs. 2) , die für nicht mehr als 10 nicht natürliche Personen aufgelegt werden. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), dem die Spezialfonds seit Beginn aufgrund aufsichtsbehördlicher Praxis unterlagen, ist vom Gesetzgeber in den Jahren 1956/1957 für breite Sparerschichten konzipiert worden. Dass institutionelle Anlegergruppen das Investmentsparen als Form der Vermögensanlage übernehmen würden, war seinerzeit noch nicht abzusehen. Inzwischen hat sich der Spezialfonds als Anlageinstrument für meist längerfristige Vermögensanlagen etabliert.

Artikel bei Fonds

Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich