Mündelsichere Fonds

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15-04-2005
Die Anlage von Mündelgeldern ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach soll der Vormund das Geld verzinslich und sicher anlegen. Investmentfonds sind in zahlreichen Fällen von Vormundschaftsgerichten für die Anlage von Mündelgeldern zugelassen worden. Der BVI sammelt die ihm bekannten gerichtlichen Genehmigungen der Anlage von Mündelgeld in Anteilen deutscher Investmentfonds gemäß § 1811 BGB. Die Liste der Investmentfonds, die als mündelsicher angesehen werden, finden Sie hier. Die Einzelfall-Entscheidung, ob ein Fonds mündelsicher im Sinne des BGB ist, obliegt dem jeweiligen Vormundschaftsgericht, das sich bei seiner Entscheidungsfindung an bereits vorliegenden gerichtlichen Genehmigungen orientieren wird. Der Grund, warum Investmentfonds im BGB nicht genannt sind, ist übrigens einfach: Als die entsprechenden Paragraphen aufgenommen wurden, gab es noch keine Investmentfonds.

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