Garantiefonds
Artikel bei Fonds
15-04-2005
Investmentfonds mit garantierter Rückzahlung des Kapitals oder mit garantierter Mindestrendite.
- Fonds mit garantierter Mindestrendite:
Fonds mit garantierter Mindestrendite sichern dem Anleger für die gesamte Laufzeit eine klar definierte, sichere Verzinsung des Kapitals. Sie entspricht etwa der Durchschnittsrendite zum Auflagezeitpunkt des Fonds. Bei diesem Typ können sich Anleger darauf verlassen, zu den Ausschüttungsterminen feste und damit einplanbare Erträge zu erhalten. Bei thesaurierenden Fonds mit garantierter Rendite werden auch die jeweiligen Erträge wieder in dem Fonds angelegt. Durch diesen Zinseszinseffekt erreicht der Anleger eine verbesserte Gesamtrendite.
Da die zugesicherte Mindestrendite von den Gesellschaften eher vorsichtig angesetzt wird, kann der Anleger eventuell mit noch höherer Ausschüttung rechnen. Hinsichtlich der Garantie von Renditen in der Bundesrepublik vertritt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Auffassung, dass niemand die künftige Börsenentwiucklung voraussehen könne und daher sichere Aussagen über zu erwartende Renditen nicht möglich seien. Entsprechend findet sich bei deutschen Laufzeitfonds die Aussage, dass die Investment-Gesellschaft eine bestimmte Rendite "erwartet", nicht aber "garantiert".
- Fonds mit garantierter Rückzahlung des Kapitals:
Eine weitere Form der Laufzeitfonds sind Rentenfonds mit garantierter Kapital- und Gewinnauszahlung, unabhängig davon, wie sich der Kapitalmarkt in Zukunft weiterentwickelt. Wird also beispielsweise ein Fonds mit einem Anteilpreis von 100 Euro aufgelegt, ist dieser Betrag nach Ablauf der Laufzeit des Fonds als Rückzahlung garantiert. Wird in der Zwischenzeit ein Gewinn realisiert, der zu einer Steigerung des Anteilpreises auf 110 Euro führt, so ist dieser Preis ab sofort als Rückzahlungspreis garantiert. Dies wird dadurch gewährleistet, dass realisierte Gewinne abgezinst und in festverzinslichen Papieren angelegt werden.