Abrechnung und Abwicklung der Börsengeschäfte

Artikel bei Depotkonto

15-04-2005
Kommt an der Börse für Ihre Rechnung ein Wertpapiergeschäft zustande, erhalten Sie von Ihrer Bank eine Wertpapierabrechnung. Aus dieser Abrechnung werden alle Ausführungsdaten zum Börsengeschäft ersichtlich: welche Wertpapiere ge- oder verkauft wurden, ˇ den Geschäftsgegenwert, ˇ der Ausführungsort und der Ausführungszeitpunkt, ˇ den Ausführungskurs, ˇ den Erfüllungstag (Valutatag), ˇ bei verzinslichen Wertpapieren die vom Käufer an den Verkäufer zu entrichtenden Stückzinsen, ˇ das Entgelt (Provision der Bank für die Auftragsausführung) und ˇ die Auslagen und fremde Kosten, die Ihre Bank bei Ausführung des Auftrages entstanden sind und an Sie weitergegeben werden. Der Abschluss an der Börse begründet nur die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung der Wertpapiere gegen Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer; dieses Geschäft muss anschließend durch Austausch von Wertpapieren und Geld noch erfüllt werden. Für die Erfüllung der Verpflichtungen zum Austausch stehen Abwicklungssysteme zur Verfügung, die eine unkomplizierte und schnelle Geschäftsabwicklung gewährleisten. In Deutschland abgeschlossene Geschäfte werden gewöhnlich zwei Börsentage nach Geschäftsabschluss durch Belieferung (nicht physisch; s. Verwahrung im Depot) der Wertpapiere oder Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Wichtig: Bei Geschäften an ausländischen Börsen können die Erfüllungsfristen von den in Deutschland üblichen abweichen und zum Teil deutlich länger sein.
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