Berufsschüler und Auszubildende früh auf Gefahren am Arbeitsplatz hinweisen
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24-08-2006Ein Grund für das höhere Unfallaufkommen bei Berufseinsteigern ist die mangelnde Erfahrung. Zwar haben junge Menschen nach einem Arbeitsunfall günstigere Heilungschancen. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein schwerer Arbeitsunfall in jungen Jahren ein ganzes Leben zerstören kann. Präventionsexperten empfehlen daher, Auszubildende von Anfang an über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufzuklären, damit sie sich im Arbeitsleben und in der Freizeit sicher und gesund verhalten.
Gesetzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, neue Mitarbeiter über Gefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Erforderliche Schutzausrüstungen, zum Beispiel Schutzhandschuhe, muss er kostenlos bereitstellen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren sind zudem die besonderen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Über mögliche Gefährdungen klären auch der Ausbilder, der Sicherheitsbeauftragte oder die Sicherheitsfachkraft auf.
Hintergrund Auszubildende stehen wie andere Arbeitnehmer auch vom ersten Arbeitstag an unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt sowohl für ihre Tätigkeit im Betrieb als auch für den Besuch der Berufsschule. Erleidet ein Auszubildender einen Arbeitsunfall oder verunglückt auf dem Weg zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung, so übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei bleibenden Unfallfolgen zahlt der zuständige Träger eine Rente.
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