Ein Urteil des Bundesgerichtshofs

Artikel bei Geschäftsgründung

15-04-2005
Der europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil am 05.11.02 entschieden, dass Unternehmer, die rechtmäßig innerhalb der EU eine Gesellschaft gründen, um damit das inländische (unternehmerfeindliche) Gesellschaftsrecht zu umgehen, rechtmäßig vorgehen. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil am 13.03.2003 bestätigt und erkennt damit die Rechtmäßigkeit und Klagefähigkeit im Ausland gegründeter Unternehmen an.
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