Schaffen Sie sich Ihre eigene Steuerreform.
Artikel bei Geschäftsgründung
15-04-2005
Pflichtversicherte Handwerker sind mit einer Limited von der Sozialversicherungspflicht befreit und haben somit einen deutlichen Steuervorteil. In einer GbR oder als Einzelunternehmer hat man seinen Gewinn komplett zu versteuern. Abzüge, die man vermeiden kann?
Ja. Steuerberater Thomas Scheffner empfiehlt seinen Mandanten die Euro-GmbH: Mit einer Limited ist man u.a. auch bei der Altersvorsorge steuerlich günstiger gestellt und der Unternehmer kann diese Ersparnis für die private Altersvorsorge verwenden. Der Inhaber einer GbR hingegen muss die Vorsorgekosten von seinen versteuerten Einnahmen bezahlen.
Ein einfaches Rechenexempel verdeutlicht den Unterschied, der sich für Limited-Gründer in barer Münze auszahlt: Während der Einzelunternehmer oder die GbR eine Steuerbelastung von bis zu 45% hat, liegt die Steuerbelastung einer Limited inkl. Gewerbesteuer nur bei durchschnittlich 38%. Nutzt der Unternehmer die Möglichkeit 12.000 Euro als Altersvorsorge als Betriebsausgabe abzusetzen, ergibt sich bei einem Gewinn von Euro 100.000 ein Steuervorteil von Euro ca. 9.500 durch die in eine Limited, so Scheffner. Pflichtversicherte Handwerker sind mit der Limited von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Keinen englischen Steuerberater
Bei einer Limited braucht der deutsche Unternehmer keinen englischen Steuerberater, da die Limited in Deutschland wie eine GmbH behandelt und in Deutschland versteuert wird, so Steuerberater Christian Hellmuth.
Zusätzlich zu den weiteren Vorteilen, die eine Limited-Gründung den Unternehmen bietet - ich denke an die unbürokratische, schnelle Abwicklung und vor allem an den Ausschluss der privaten Haftung - zusätzlich sollte dieses Rechenbeispiel ein überzeugendes Argument für alle Unternehmer sein, sich Gedanken zu machen, ob ihre jetzige Gesellschaftsform die richtige ist, meint Prof. Dr. Eric Fr?re von der FH für Ökonomie & Management in Essen.
Artikel bei Geschäftsgründung