Die Wahl der Gesellschaftsform

Artikel bei Geschäftsgründung

15-04-2005
Wer ein Unternehmen gründet, für den war die Wahl der Gesellschaftsform lange keine Frage. In den allermeisten Fällen blieb es zunächst bei der GbR, die Gründung einer GmbH war schlichtweg zu teuer. So blieb es oft bei einer GbR und damit bei einem hohen Risiko. Denn als Inhaber dieser Unternehmen haften sie mit ihrem persönlichen Vermögen. Nicht selten ein Start mit Risiken. Das kann sich jetzt ändern.

Seit der Novelle des Gesellschaftsrechts durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs können nun Unternehmen eine so genannte Euro-GmbH gründen. Und sind damit auf der sicheren Seite. Mit der Gründung einer Limited in England schließen Sie jedes Risiko aus und die persönliche Haftung aus. Ohne großen Kapitaleinsatz, denn die Gründungskosten sind gering. Ab einer Minimaleinlage von 1 Euro können können Limited-Gründer die Höhe ihres Stammkapitals frei wählen. Und: Der Gründungsakt ist dank des deutlich einfacheren Gesellschaftsrechts in England nicht länger mit bürokratischen und zeitaufwändigen Hürden verbunden. Der Start geht schneller, wird billiger und sicherer.

Die Nutzung der Vorteile einer Euro-GmbH bedeutet übrigens nicht, Deutschland den Rücken zuzukehren. Weder eine tatsächliche Niederlassung in England, noch englische Sprachkenntnisse sind dazu erforderlich. Und natürlich werden die Firmen ins deutsche Handelsregister eingetragen.
Limited Gruendung
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