Die Wahl der Gesellschaftsform
Artikel bei Geschäftsgründung
15-04-2005Seit der Novelle des Gesellschaftsrechts durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs können nun Unternehmen eine so genannte Euro-GmbH gründen. Und sind damit auf der sicheren Seite. Mit der Gründung einer Limited in England schließen Sie jedes Risiko aus und die persönliche Haftung aus. Ohne großen Kapitaleinsatz, denn die Gründungskosten sind gering. Ab einer Minimaleinlage von 1 Euro können können Limited-Gründer die Höhe ihres Stammkapitals frei wählen. Und: Der Gründungsakt ist dank des deutlich einfacheren Gesellschaftsrechts in England nicht länger mit bürokratischen und zeitaufwändigen Hürden verbunden. Der Start geht schneller, wird billiger und sicherer.
Die Nutzung der Vorteile einer Euro-GmbH bedeutet übrigens nicht, Deutschland den Rücken zuzukehren. Weder eine tatsächliche Niederlassung in England, noch englische Sprachkenntnisse sind dazu erforderlich. Und natürlich werden die Firmen ins deutsche Handelsregister eingetragen.
Limited Gruendung
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