Arbeitslosengeld II - Wer? Wie viel?

Artikel bei Hartz

15-04-2005
1. Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II? Einen Anspruch auf diese Grundsicherung haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und unter 65 Jahren sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, also zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner und Kinder (Bedarfsgemeinschaft). Das Arbeitslosengeld II folgt, wenn das sich am letzten Nettolohn orientierende bisherige Arbeitslosengeld I nach 12, beziehungsweise bei über 55-Jährigen nach 18, Monaten endet. Erwerbsfähig sind diejenigen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Als hilfebedürftig gilt man, wenn man den eigenen Bedarf und den seiner im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Partner aus eigenen Mitteln nicht oder nicht ganz decken kann. 2. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld II? Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten das Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Familienangehörige und Partner, die mit dem Betroffenen zusammenleben, so genanntes Sozialgeld. Die Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe. Bundesweit gibt es zwei unterschiedliche Pauschalen: Das Arbeitslosengeld II beträgt 345 Euro monatlich in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern. Das Sozialgeld beträgt zum Beispiel für Kinder unter 14 Jahre im Westen 207 Euro, im Osten 199 Euro. Hinzu kommen wenn nötig Unterkunfts- und Heizkosten. Eigenes Vermögen wird angerechnet, wenn es die jeweils geltenden Freibeträge übersteigt. Freibeträge für Zuverdienste werden gegenüber der bisher geltenden Sozialhilfepraxis angehoben, um so stärkere Arbeitsanreize zu schaffen. Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II wird für zwei Jahre ein Zuschuss gezahlt. Er wird nach dem ersten Jahr halbiert. 3. Rechenbeispiele I   Alleinstehender in den Westdeutschen Bundesländern:

1) Ehemaliges Einkommen 2.000 Euro                                                                   

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosenhilfe
- mit Wohngeld - (2004)

Mit Übergangszuschlag 1. Jahr: 741 Euro 709 Euro

Mit Übergangszuschlag 2. Jahr: 696 Euro 709 Euro

Ab dem 2. Jahr dann regulär: 651 Euro   709 Euro

Fazit:
In diesem Fall liegt das Arbeitslosengeld II im ersten Jahr um 32 Euro höher. Im zweiten Jahr sind es 13 Euro weniger, ab dem dritten Jahr 58 Euro weniger.

2) Ehemaliges Einkommen 2.800 Euro

Arbeitslosengeld II

         Arbeitslosenhilfe
- mit Wohngeld - (2004)

Mit Übergangszuschlag 1. Jahr: 811 Euro 851 Euro

Mit Übergangszuschlag 2. Jahr: 731 Euro 851 Euro

Ab dem 2. Jahr dann regulär: 651 Euro 851 Euro

Fazit:
Bei höherem Einkommen kommt es - trotz Übergangszuschuss - zu einem geringeren Einkommen. Das liegt daran, dass der Übergangszuschlag höchstens 160 Euro beträgt.
Im ersten Jahr ist das Einkommen um 40 Euro niedriger, im zweiten um 120 Euro und ab dem zweiten Jahr um 200 Euro.

Grundberechnung Arbeitslosengeld II in den westdeutschen Bundesländern
Regelleistung Alg II: 345 Euro + Zuschlag Unterkunft (mit Miete und Heizung): 306 Euro = Gesamt: 651 Euro
(Angerechnetes Vermögen/Einkünfte: 0 Euro)

II  Alleinstehender in den Ostdeutschen Bundesländer:

1) Ehemaliges Einkommen 2.000 Euro 


Arbeitslosengeld II

 Arbeitslosenhilfe
- mit Wohngeld - (2004)

Mit Übergangszuschlag 1. Jahr: 736 Euro 709 Euro

Mit Übergangszuschlag 2. Jahr: 687 Euro 709 Euro

Ab dem 2. Jahr dann regulär: 637 Euro 709 Euro

Fazit:
In diesem Fall liegt Alg II im ersten Jahr um 27 Euro höher. Im zweiten Jahr sind es 22 Euro wenig, ab dem dritten Jahr dann 72 Euro weniger.

2) Ehemaliges Einkommen 2.800 Euro                                                                              

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosenhilfe
- mit Wohngeld - (2004)

Mit Übergangszuschlag 1. Jahr:


797 Euro 851 Euro

Mit Übergangszuschlag 2. Jahr: 717 Euro 851 Euro

Ab dem 2. Jahr dann regulär: 637 Euro  851 Euro

Fazit:
Bei höherem Einkommen kommt es - trotz Übergangszuschuss - zu einem geringeren Einkommen. Das liegt daran, dass der Übergangszuschlag höchstens 160 Euro beträgt.
Das Arbeitslosengeld II liegt in diesem Fall im ersten Jahr um 53 Euro niedriger, im zweiten um 134 Euro und ab dem dritten Jahr um 214 Euro.

Grundberechnung Arbeitslosengeld II in den ostdeutschen Bundesländern
Regelleistung Alg II: 331 Euro + Zuschlag Unterkunft (mit Miete und Heizung): 306 Euro = Gesamt: 637 Euro
(Angerechnetes Vermögen/Einkünfte: 0 Euro)

III Rechenbeispiele für Familien und Alleinziehende
gibt die Online-Broschüre "Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, die Sie hier runterladen können.


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