Die Module

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15-04-2005
1. Personal-Service-Agenturen Herzstück der Reform sind die sogenannten Personal-Service-Agenturen (PSA). Sie werden von gewerblichen Zeitarbeitsfirmen, gemeinsam mit privaten Trägern oder von den Arbeitsämtern selbst gegründet. Ziel der PSA ist die Reduzierung von Einstellungsbarrieren und eine schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Arbeitslose werden von den PSA eingestellt und mit dem Ziel einer möglichst dauerhaften Anstellung an Unternehmen verliehen. 2. Mini-Jobs und Ich-AG Zwei „neue„ Instrumente sollen zur Bewältigung der Schwarzarbeit beitragen: Die „Ich-AG„ zielt auf die Reduzierung der Schwarzarbeit Arbeitsloser. Mini-Jobs sollen die Schwarzarbeit bei Dienstleistungen im Haushalt reduzieren. Bei der „Ich-AG„ erhalten Arbeitslose drei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss, wenn sie sich selbstständig machen. Die Zuschüsse orientieren sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes und sind „degressiv„. Sie nehmen also ab, je länger sie in Anspruch genommen werden. Außerdem sind sie von der jeweiligen Einkommenshöhe abhängig, sozialversicherungspflichtig und werden pauschal mit 10 Prozent versteuert. Mini-Jobs sind auf Dienstleistungen in privaten Haushalten zugeschnitten. Um auch solche Einkünfte aus Schwarzarbeit zu legalisieren, wird die Verdienstgrenze auf 500 Euro angehoben. Privathaushalte, die künftig „haushaltsnahe Dienstleistungen„ in Anspruch nehmen, können das von der Steuer absetzen, Schwarzarbeit wird weniger lohnend. 3. Job-Floater Das Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt zinsgünstige Kredite an Klein- und Mittelbetriebe, die einen Arbeitslosen einstellen (bis zu 100 000 Euro). Damit soll die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt werden. 4. Jobcenter Künftig sollen Jobcenter für alle Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zuständig sein. Das Arbeitsamt wird so zum Zentrum für diese Dienstleistungen, Arbeitssuchende und Unternehmen werden besser betreut. 5. Schnellere Vermittlung Wer gekündigt wird, meldet sich sofort arbeitslos, bei verspäteter Meldung droht eine Kürzung der Arbeitslosenunterstützung. Arbeitgeber müssen im Kündigungsfall für Bewerbungsgespräche von der Arbeit freistellen. 6. Zumutbarkeitsregeln Arbeitslose Singles müssen künftig bundesweit mobil sein, die Zumutbarkeit wird nach „geografischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien„ neu formuliert, die Beweislast wird umgekehrt. Lehnt er eine Stelle ab, muss der Arbeitslose beweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Sperrzeiten werden künftig „dosierter„ eingesetzt: So wird die Ablehnung einer Stelle schärfer sanktioniert als die Weigerung, an einer Qualifizierung teilzunehmen. 7. Ältere ArbeitnehmerInnen Wer älter als 50 ist und eine geringer bezahlte Beschäftigung annimmt, wird durch einen Zuschuss bis zur Hälfte des Lohnausfalls unterstützt. Arbeitgeber, die ältere Arbeitslose einstellen, müssen dafür keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen. 8. Arbeitslosen- und Sozialhilfe Das Nebeneinander der beiden steuerfinanzierten Sozialleistungssysteme hat in der Vergangenheit zu erheblichen Kosten geführt. Künftig wird jeder Leistungsbezieher nur noch von einer Stelle betreut und erhält auch nur eine Leistung. Die Leistungsberechnung soll durch Einführung einer Chipkarte vereinfacht werden. 9. Effizientere Prozesse Um vor allem die auslösenden Momente für die Krise der Arbeitsverwaltung unter Kontrolle zu bekommen, sollen die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet und die Prozesssteuerung sowie das Controlling von Grund auf umgebaut werden. Die Landesarbeitsämter werden zu Kompetenzcentern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung. 10. Ausbildungszeit-Wertpapier Ein zweck- und personengebundenes Ausbildungszeit-Wertpapier soll seinem Inhaber eine Ausbildung garantieren. Es gibt in Deutschland viele hervorragende Ausbildungsbetriebe, die die Kapazitäten aus finanziellen Gründen nicht nutzen können. Diese vorhandenen Zusatzkapazitäten und notwendige neue Kapazitäten könnten mit einer entsprechenden Finanzierung erschlossen werden. In einer Gemeinschaftsaktion aller öffentlichen und privaten Beteiligten kann der Bestand an Ausbildungsplätzen erhöht werden. Verkauf Lebensversicherung

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