1.Sparbücher - Anrechnung von Einkommen und Vermögen der Kinder
Mein Mann und ich sind arbeitslos und haben kein eigenes Vermögen. Unsere kleine Tochter Miriam (4 Jahre) verfügt jedoch über ein von ihren Grosseltern für ihre Zukunft angelegtes Sparbuch, auf dem sich 6000 Euro angesammelt haben. Dies wird doch wohl nicht angerechnet?
Leider doch. Da Ihre Tochter bei Ihnen lebt, bilden Sie zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Bis auf einen Freibetrag von 750 Euro muss das gesamte Vermögen auch ihrer kleinen Tochter Miriam für den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft eingesetzt werden. Solange die über den Freibetrag hinausgehenden 5250 Euro ihrer Tochter deshalb nicht aufgebraucht sind, haben weder Sie noch Ihre Tochter noch Ihr Mann Ansprüche nach dem neuen Gesetz. Wofür das Sparbuch Ihrer Tochter bestimmt war, ist nach dem Gesetz egal.
2. Einkommensanrechnung bei 400 - Jobs Ich habe einen 400 Euro - Job und bekomme derzeit ergänzend Sozialhilfe. Wieviel von meinem Einkommen würde mir im Rahmen des Arbeitslosengeldes II angerechnet?
Der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit beträgt bei einem Bruttolohn von bis zu 400 Euro 15 % des Nettolohnes. Von Ihrem Einkommen in Höhe von 400 Euro bleiben Ihnen deshalb 60 Euro.
3. Verpflichtung und Entschädigung für gemeinnützige Arbeit Kann mich das Amt überhaupt zwingen, für nur einen Euro Entschädigung zu arbeiten?
Nein, niemand kann zur Arbeit gezwungen werden. Allerdings kann Ihnen der Hilfeanspruch ganz oder teilweise entzogen werden, wenn Sie sich weigern, diese Tätigkeiten (sogenannte Beschäftigungen mit Mehraufwandsentschädigung) wahrzunehmen. In einem ersten Schritt kann die Regelleistung um 30 Prozent gekürzt werden. Es ist auch falsch zu behaupten, man würde nur einen Euro als Gegenwert erhalten. Tatsächlich ist den Arbeitsstunden ja die gesamte Sozialleistung gegenüberzustellen. Sie kann einschliesslich der Unterkunfts- und Heizungskosten schnell 800 Euro übersteigen - mehr als manche regulär Beschäftigten verdienen.
4. Fehlende Krankenversicherungspflicht bei Verlust des ALG II Anspruches bei zu hohem Partnereinkommen
Bin ich auch pflichtversichert, wenn ich nur deshalb kein ALG II beziehe, weil mein Lebensgefährte zuviel verdient?Nein. Führt die Anrechnung des Einkommens des mit dem/der Arbeitslosen zusammenlebenden nichtehelichen Partners dazu, dass ein Anspruch auf die Grundsicherungsleistungen ALG II nicht besteht, besteht auch keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich in ihrer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zum Mindestbeitrag weiterversichern, wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist.
Eine entsprechende Regelung existierte auch im bisherigen Arbeitslosenrecht. Auch bisher wurde Partnereinkommen des zusammenlebenden Partners angerechnet. Die Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung entfiel bei Überschreiten der Einkommensgrenzen mit der gleichen Konsequenz. Also keine Neuigkeit, sondern Fortsetzung einer schon immer unbefriedigenden Regelung.
5. Anspruch einer Alleinerziehenden
Marion F.: Ich bin alleinerziehend, 1 Kind, 13 Jahre alt, erhalte von dem geschiedenen Mann keinen Unterhalt für das Kind, weil dieser nicht leistungsfähig ist. Ich selbst beziehe seit Anfang des Jahres 2004 Arbeitslosenhilfe in Höhe von 600 Euro. Wieviel stehen mir ab dem 1.1.2005 zu? Was wäre, wenn mein neuer Partner zu mir zöge? (Westdeutschland)Sie erhalten eine Regelleistung in Höhe von 345 Euro zuzüglich eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende in Höhe von 41 Euro. Die Regelleistung für das Kind beträgt 207 Euro. Unterkunftskosten werden Ihnen erstattet, soweit diese angemessen sind. Dies dürfte in Ihrem Fall voraussichtlich ca. 414 Euro (inkl. Heizung) betragen. Unter Berücksichtigung des Kindergeldes (154 Euro) dürften Ihnen als Grundleistung ca. 853 Euro zustehen. Da Sie erst seit dem 1.1.2004 Arbeitslosenhilfe beziehen, steht Ihnen noch für ein Jahr ein befristeter Zuschlag zum ALG II bis höchstens 220 Euro. Die genaue Berechnung hängt von der Höhe Ihres früher bezogenen Arbeitslosengeldes ab.
Zöge Ihr neuer Partner nun zu Ihnen, bilden Sie mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft, innerhalb derer sein Einkommen auf Ihre Ansprüche anzurechnen wären.
6. Einkommen eines getrennt lebende Ehepartners angeben? Ich lebe von meinem Mann getrennt in der Wohnung meiner Tochter. Muss ich angeben, dass mein Mann eine Rente über 800 Euro erhält?Da Sie von Ihrem Mann getrennt leben, bilden Sie keine Bedarfsgemeinschaft. Daher müssen Sie die Rente Ihres Mannes nicht angeben. Allerdings sind gegebenenfalls Unterhaltsansprüche zu berücksichtigen.
7. Einkommen eines getrennt lebende Ehepartners angeben? Ich lebe von meinem Mann getrennt in der Wohnung meiner Tochter. Muss ich angeben, dass mein Mann eine Rente über 800 Euro erhält?Da Sie von Ihrem Mann getrennt leben, bilden Sie keine Bedarfsgemeinschaft. Daher müssen Sie die Rente Ihres Mannes nicht angeben. Allerdings sind gegebenenfalls Unterhaltsansprüche zu berücksichtigen.
8. Unterhaltszahlungen bei ALG II? Ich bin gesetzlich verpflichtet für zwei leibliche Kinder 389 Euro Unterhalt zu zahlen. Wie soll ich das von 331 Euro ALG II machen?In der Regel dürfte das Einkommen von ALG-II-Empfängern bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern unter dem Selbstbehalt von ca. 670 - 730 Euro (regional unterschiedlich) liegen. Sofern Ihre Kinder noch keine 12 Jahre alt sind, tritt daher die Unterhaltsvorschusskasse bei den Jugendämtern ein. Wenn Ihre Kinder älter sind, so haben diese Anspruch auf Sozialgeld, welches ebenfalls bei der Arbeitsagentur zu beantragen ist.
9. Übernahme der Sozialversicherung durch Arbeitsagenturen? Ich habe ca. 50.000 Euro gespart. Muss ich jetzt auch noch die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung von meinem Ersparten selbst bezahlen oder übernimmt das Arbeitsamt das?Während des Bezuges von Arbeitslosengeld II werden Sozialversicherungsbeiträge vom Bund übernommen. Allerdings dürfen Sie höchstens ein Vermögen von 13.000 Euro besitzen (Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, höchstens 33.800 Euro). Alles was darüber hinausgeht muss erst ausgegeben werden, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht.
10. Familienversicherung bei Ehepartnern?
Wenn ich kein ALG II bekomme muss ich mich bei meiner Frau mit Krankenversichern. Was passiert, wenn ich eine andere Kasse habe als sie? Muss ich meine Versicherung kündigen oder erledigt sich das von selbst?Sofern Sie bei Ihrer Frau familienversichert werden, müssen Sie Ihre Krankenversicherung kündigen.
11. Fortsetzung gemeinnütziger Arbeit möglich?Ich bekomme Arbeitslosenhilfe und ergänzende Sozialhilfe und mache über das Sozialamt 60 Stunden gemeinnützige Arbeit im Monat. Kann man dies ab Januar immer noch machen?Die Übernahme zumutbarer Arbeitsgelegenheiten sieht auch das neue Recht vor. Sie sollten hierüber mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur sprechen.
12. Angemessene Wohnfläche für 4 Personen? Wir bewohnen mit unseren Kindern (7,13) eine 103,22 qm-Wohnung (441,14 Euro kalt). Was steht uns an Wohnfläche zu?Für 4 Personen wird eine Wohnfläche von 85-90 qm als angemessen angesehen.
13. ALG II-Antrag bei Beschäftigungsbeginn 1.1.2005? Ich habe ab 1.1.2005 einen Arbeitsplatz. Muss ich trotzdem die Hartz IV-Formulare ausfüllen?Die Hartz IV-Formulare sind nur auszufüllen, wenn Leistungen von den Arbeitsagenturen beansprucht werden. Wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt seiner mit ihm zusammenlebenden Angehörigen nicht in vollem Umfang durch eigenes Einkommen oder Vermögen sichern kann, kann ergänzend Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld für Angehörige beziehen. Reicht das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit ab 1.1.2005 aber aus, besteht keine Notwendigkeit, die Hartz IV - Formulare ausfüllen.
14. Anspruch bei Erwerbsunfähigkeit? Ich bin arbeitsunfähig (psychisch krank) und bekomme keine Arbeitslosenhilfe sondern Sozialhilfe. Wer unterstützt mich im nächsten Jahr? Woher bekomme ich Geld?Soweit Sie weiterhin erwerbsunfähig sind, erhalten Sie den Unterhalt vom Sozialamt.
15. Anspruch der Kinder auf BaföG bei ALG-II-Anspruch der Eltern? Meine Tochter studiert (wohnt nicht mehr bei uns) und bekommt BaföG allerdings gekürzt. Zur Berechnung werden meine Arbeitslosenhilfe und das Einkommen meiner Ehefrau zugrunde gelegt wobei die letzten 2 Jahre ausschlaggebend sind. Nun werde ich durch Hartz IV deutlich weniger bekommen. Hat meine Tochter dann Anspruch auf Zahlung des vollständigen BaföGs?Da Ihnen und Ihrer Frau zukünftig weniger Einkommen zur Verfügung steht, wird der BaföG-Anspruch Ihrer Tochter sicherlich steigen. Ob Ihre Tochter die volle Höhe erhält, hängt von Ihrem genauen gemeinsamen Einkommen ab sowie von etwaigen Einkünften bzw. Vermögen Ihrer Tochter.
16. Bedarfsgemeinschaft bei Gütertrennung?
Wir sind verheiratet und leben zusammen, haben aber Gütertrennung vereinbart. Sind wir trotzdem eine Bedarfsgemeinschaft?Ja. Der Güterstand der Gütertrennung ist für die Frage der Bedarfsgemeinschaft beim Anspruch auf ALG II nicht relevant. 17. Anrechnung von Kostgeld einer Mitbewohnerin? Wir haben eine 90jährige Dame zu uns ins Einfamilienhaus genommen, die uns vor Jahren einmal sehr geholfen hat. Sie kann nun nicht mehr allein zurecht kommen. Wir erhalten keine Miete sondern nur ein Kostgeld. Ab März o5 wird mein Mann ein Hartz-Betroffener sein. Müssen wir dann in den Formularen angeben, dass wir einen Untermieter haben, der nur für seinen eigenen Unterhalt zahlt?Sie leben mit der Dame weder in einer Bedarfs- noch in einer Haushaltgemeinschaft. Insofern werden die Einkünfte der Dame bei der Berechnung Ihres ALG-II-Anspruchs nicht berücksichtigt. Soweit das Kostgeld nicht die tatsächlichen Lebenshaltungskosten der Dame übersteigt, müssen sie dieses auch nicht abgeben. 18. Faustformel für Partnereinkommen?
Gibt es eine Faustformel wie hoch das Einkommen des Partners sein darf um noch ALG II-Ansprüche zu haben?Grundsätzlich gibt es keine Faustformel, da der Anspruch unter anderem abhängig ist von der Größe der Bedarfsgemeinschaft oder den Wohnungskosten. Eine Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen mit einem Erwerbstätigen ohne Kinder in einer angemessenen Wohnung von 60 qm erhält ab einem Einkommen von ca. 1350, - Euro kein ergänzendes ALG II. Bei einem Einkommen von 1000 Euro beträgt der Anspruch auf ALG II insgesamt ca. 300 Euro.
19. GEZ-Befreiung bei ALG II?
Wie ist das mit der GEZ-Befreiung? Gibt es die auch für ALG II-Bezieher und wo beantrage ich die?Die Befreiung von der Rundfunkgebühr erfolgt aufgrund von Landesverordnungen über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Diese Verordnungen sehen eine Befreiung für Personen vor, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Hierfür sind detaillierte Berechungsregelungen vorgesehen. Eine ausdrückliche Befreiungsvorschrift für ALG II -Bezieher gibt es bisher nicht. Bisher ist die Befreiung beim Sozialamt zu beantragen. Es kann sein, dass die Zuständigkeit hierfür noch geändert wird. Hier müsste eine Anpassung durch die Landesgesetzgeber erfolgen.
20. Gültigkeit der 58er Regelung? Wir arbeiten in der BVG und haben zum 31.12.2007 einen Vertrag für die 58er Regelung unterschrieben. Hat die 58er-Regelung auch noch ihre Gültigkeit nach der Übergangsfrist bis zum 31.12.2005?Die sog. 58er Regelung hat ihre Gültigkeit vom 1.01.2006 an nur noch, wenn der Anspruch vor diesem Datum entstanden ist und Sie vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet haben. In Ihrem Fall trifft das nicht zu, wenn Sie am 31.12.2007 erst das 58. Lebensjahr erreichen.
21. Anrechnung von Ausbildungsvergütungen? Wie ist es, wenn man Kinder in der Ausbildung hat? Wird deren Geld mit eingerechnet? Wie hoch darf die Miete für fünf Personen (2 Erwachsene + 3 Kinder 13, 19, 22) sein?Sie bilden mit Ihrem Ehemann und minderjährigen Kindern eine Bedarfsgemeinschaft, in deren Rahmen Sie füreinander einzustehen haben. Mit volljährigen Kindern bilden Sie eine Haushaltsgemeinschaft. Hier wird vermutet, dass Sie sich gegenseitig finanziell unterstützen, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen. Bei einer Ausbildungsvergütung dürfte das jedoch nicht schwer sein. Für 5 Personen beträgt eine angemessene Miete 451 Euro zuzüglich Heiz- und Betriebskosten. 22. Verwertung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen? Unter welchen Bedingungen müssen selbstgenutzte Eigenheime oder Eigentumswohnungen verwertet werden?Selbstgenutzte Eigenheime oder Eigentumswohnungen müssen nicht verwertet werden, wenn sie eine angemessene Größe haben. Vergleichbare Regelungen gab es bisher in der Sozialhilfe und Recht der Arbeitsförderung. Orientiert an den Regeln für die öffentliche Wohnraumförderung ging man bisher hier beim Eigenheim von 130 qm und bei der Eigentumswohnung von 120 qm als angemessen aus. Bewohnen mehr als 4 Personen die Wohnung oder das Haus, sind 20 qm zusätzlich pro Person angemessen.
Verringert sich die Zahl der Bewohner erheblich, kann auch eine hiervon abweichende Beurteilung der Angemessenheit der Größe erfolgen. Ausstattung und Zuschnitt sowie der Gesamtwert sind allerdings unerheblich.
23. Ansprüche nach Hartz IV? Wir leben zusammen in einem Haushalt, meine Partnerin verdient 847 Euro Netto. Ab September falle ich in die Arbeitslosenhilfe. Was würde uns mit Hartz IV zustehen? Die Wohnung ist 67,01 qm groß, die Kaltmiete beträgt 339, 65 Euro, die Betriebskosten 85,90 Euro, Heizung 69,02 EuroSie können bis einschließlich August 2006 ein Übergangsgeld erhalten, dessen Höhe abhängig von der Höhe Ihres jetzigen Arbeitslosengeldes ist. Die Kosten für Unterkunft und Wohnung werden übernommen, soweit sie angemessen sind. Angemessene Kosten sind in ihrem Fall voraussichtlich 270 Euro pro Nettokaltmiete zuzüglich Heiz- und Betriebskosten für 60 qm (Berlin West). Da Sie mit Ihrer Partnerin eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wird das Einkommen Ihrer Partnerin mit angerechnet werden.
24.
Mietfreies Wohnen - Anspruch auf ALG II?
Ich wohne mietfrei bei einem befreundeten Ehepaar. Steht mir trotzdem Arbeitslosengeld zu?Grundsätzlich besteht auch dann ein Anspruch auf ALG II. Die Höhe des Anspruchs hängt von der Höhe des eigenen Einkommens ab. Auch mietfreies Wohnen kann nach der Arbeitslosengeld II -Verordnung, die noch nicht in Kraft getreten ist, voraussichtlich als fiktive Einnahme beim Einkommen gelten. 25. Anspruch auf ALG II bei Rentenbezug des Partners? Ich bin Altersrentner und beziehe eine monatliche Altersrente von 977 Euro. Meine Frau (56 J.) bezieht noch ein Jahr Arbeitrslosengeld. Hat sie danach trotz meiner Rente Anspruch auf ALG II? Wir haben keine Ersparnisse oder VermögensgegenständeIhre Frau hat dem Grunde nach Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Da sie jedoch mit Ihnen eine Bedarfsgemeinschaft bildet, wird Ihre Rente auf den Arbeitslosengeld-II-Anspruch Ihrer Frau angerechnet. Ob und wie hoch ein eventueller Anspruch im nächsten Jahr besteht, hängt auch von der Höhe Ihrer Mietkosten ab. 26. Beispielrechnung
Meine Frau ist Rentnerin und erhält 645 Euro Netto. Ich bezog bis Februar 2004 Arbeitslosengeld, seit März 620 Euro Arbeitslosenhilfe. Vermögen haben wir nicht, Ersparnisse sind in den Freibeträgen. Die Kaltmiete beträgt 212 Euro. Wie berechnet sich unsere gemeinsame finanzielle Situation?Nach überschlägiger Berechnung dürfte Ihr Anspruch auf ALG II ca. 250 Euro betragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschlag bis Januar 2006, im ersten Jahr höchsten 160 Euro monatlich, weil Sie innerhalb der letzen 2 Jahre Arbeitslosengeld bezogen haben. Im Zweiten Jahr wird der Zuschlag um 50 % reduziert.
27. Bedarfsgemeinschaft: Wer muss wen unterstützen?
Ich bin geschieden, habe aber eine neue Partnerin die bei mir in der Wohnung gemeldet ist. Außerdem wohnt mein Sohn aus erster Ehe bei mir. Die Wohnung hat 79qm. Ich bekomme zur Zeit etwa 900 Euro Arbeitslosenhilfe. Meine Partnerin verdient 1100 Euro Nette, mein Sohn bekommt 900 Euro Netto. Was kommt auf mich ab Januar 2005 zu?Sie bilden mit Ihrer Partnerin und Ihrem Sohn, sofern er minderjährig ist, eine Bedarfsgemeinschaft, in deren Rahmen Sie finanziell füreinander einzustehen haben. Das Einkommen Ihrer Partnerin und Ihres Sohnes finden also Berücksichtigung. Sofern Ihr Sohn volljährig ist bildet er mit Ihnen und Ihrer Partnerin eine Haushaltsgemeinschaft. Hier wird vermutet, dass Sie einander finanziell unterstützen, es sei denn, Sie beweisen das Gegenteil. Soweit Sie innerhalb der letzten zwei Jahre vom Arbeitslosengeldbezug in den Arbeitslosenhilfebezug gekommen sind, haben Sie Anspruch auf einen befristeten Zuschlag beim Arbeitslosengeld II. Eine angemessene Wohnfläche für 3 Personen beträgt ca. 75 qm, die angemessene Miete beträgt 333 Euro zuzüglich Heiz- und Nebenkosten. 28. ALG II - Antrag bei auslaufender ABM-Beschäftigung? Ich bin 26 Jahre alt und lebe noch im elterlichen Haushalt. Meine Eltern gehen beide arbeiten. Steht mir dann auch ALG II zu? Zur Zeit habe ich noch eine ABMstelle bis Mitte November. Ich weiß noch nicht, ob ich dann eine neue Arbeitsstelle finde. Muss ich jetzt trotzdem schon einen Antrag stellen?Einen Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Sie jetzt nicht stellen, da Sie weder Empfänger von Arbeitslosenhilfe noch von Sozialhilfe sind. Sollten Sie jedoch später arbeitslos werden, sollten Sie bedenken, dass Leistungen nicht für die Zeit vor der Antragstellung erbracht werden. Daher ist es wichtig, dass der Antrag spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit gestellt wird. 29. Wie wirkt sich das Einkommen meines Lebenspartners auf meinen Anspruch aus? Ich (54 J.) bekomme Arbeitslosenhilfe. Beim derzeitigen Einkommen meines Mannes (ebenfalls 54 J.) bekomme ich dann nichts mehr. Wahrscheinlich wird er zum September gekündigt und bekommt 1180 Euro Arbeitslosengeld. Wird das als Einkommen für meine ALG II-Berechnung herangezogen?Sie bilden zusammen mit Ihrem Mann eine Bedarfsgemeinschaft. Daher wird ein Einkommen oder auch Arbeitslosengeld Ihres Mannes bei der Höhe Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld II berücksichtigt. 30.
Auflösung einer Lebensversicherung zur Tilgung von Schulden? Wenn ich genötigt werde meine Lebensversicherung (gedacht als Altersabsicherung) aufzulösen, kann ich dann von dem Geld erst meine Schulden bezahlen? (z.B. Überziehungskredit) Muss ich die Versicherung auch auflösen wenn ich weniger ausgezahlt bekomme als ich eingezahlt habe?Die Lebensversicherung müssen Sie nicht auflösen, wenn es sich um eine öffentlich geförderte sog. "Riester-Rentenversicherung" handelt . Das gleiche gilt, wenn mit dem Versicherer eine vertragliche Vereinbarung darüber getroffen ist, dass Sie die Ansprüche hieraus nicht vor Eintritt in den Ruhestand verwerten können und der Wert der Ansprüche 200 Euro je vollendetem Lebensjahr von Ihnen und Ihrem Partner, höchstens jedoch jeweils 13.000 Euro nicht übersteigt.
Nach Informationen der Bundesagentur wird eine Verwertung der Lebensversicherung dann als offensichtlich unwirtschafltich angesehen, wenn das Ergebnis um mehr als 10 % unter dem Substanzwert bleibt. Leider wird das Vermögen unabhängig von vorhandenen Schulden bewertet. Sie können also voraussichtlich die Schulden nicht zuerst tilgen. 31. Übernahme von Raten für ein Eigenheim? Ich beziehe Arbeitslosenhilfe. Mein geschiedener Mann und ich besitzen ein Einfamilienhaus, der Kredit ist noch nicht abbezahlt. Ich bewohne dieses Haus mit meiner 22jährigen Tochter die einer regelmäßigen Arbeit nachgeht. Dafür dass ich hier wohnen kann, zahle ich meinem geschiedenen Mann monatlich 200 Euro in bar, er zahlt dafür den Kredit weiter an. Ich habe keine Unterlagen für das Arbeitsamt. Was soll ich jetzt tun, damit die Miete vom Amt übernommen wird?Sie haben Anspruch auf Leistungen für Unterkunft, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Dieser Arbeitslosengeld-II-Anspruch besteht nur, sofern Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können. Aus diesem Grund ist zunächst zu klären, ob Sie Unterhaltsleistungen ihres geschiedenen Mannes beziehen und/oder Eigentum an dem gemeinsamen Haus haben. Insoferm müssten zunächst Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse auch gegenüber Ihrem Mann geklärt werden. Sofern es sich bie den 200 Euro z.B. um eine Nutzungsentschädigung für das Eigenheim handelt, sind diese als Aufwendungen für Unterkunft zu berücksichtigen.
Verkauf Lebensversicherung