Gewerbesteuer
Artikel bei Existenzgründer
15-04-2005Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Dieser berechnet sich wie folgt:
Gewinn + Hinzurechnungen (zum Beispiel 50 % der Zinsen für Dauerschulden)
Kürzungen (zum Beispiel für Grundstücke im Betriebsvermögen)
= Gewerbeertrag Aus dem Gewerbeertrag errechnet das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag.
Dieser Betrag wird der zuständigen Stadt/ Gemeinde mitgeteilt. Nach Anwendung des so genannten Hebesatzes durch die Gemeinde ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer. Die Höhe des örtlichen Hebesatzes kann bei der Gemeinde erfragt werden. Freibetrag Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24 500 Euro, d. h. bei einem Gewerbeertrag unter 24 500 Euro fällt keine Gewerbesteuer an. Vorauszahlungen Für die Gewerbesteuer gelten folgende Vorauszahlungstermine: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November.
Was ist bei Verlusten zu beachten?
Der Gewerbeertrag kann durch Verluste (insbesondere in der Anfangsphase der gewerblichen Tätigkeit) negativ sein. Dieser Fehlbetrag kann mit zukünftigen positiven Gewerbeerträgen verrechnet werden. Bitte reichen Sie aus diesem Grunde auch für Kalenderjahre mit Gewerbeverlusten eine Gewerbesteuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein, damit eine Verrechnung mit zukünftigen Gewerbeerträgen erfolgen kann.
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