Wo erfolgt die Anmeldung ?

Artikel bei Existenzgründer

15-04-2005
Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen,
das auf Dauer auf Gewinnerzielung angelegt
ist) muss beim zuständigen Gewerbebzw.
Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde
angemeldet werden.
Notwendig ist hierzu Ihr Personalausweis
bzw. Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen
und Nachweise.
Mit der Gewerbeanmeldung werden in der
Regel folgende Behörden automatisch über
Ihre Betriebseröffnung informiert:




  • die Berufsgenossenschaft,

  • die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen),

  • die Industrie- und Handelskammer,

  • das Finanzamt.


Freie Berufe (das Steuerrecht verwendet
hierfür den Begriff „selbstständig Tätige“) –
zum Beispiel:



  • Ärztinnen, Ärzte

  • Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte

  • Künstlerinnen, Künstler

  • Schriftstellerinnen, Schriftsteller

  • Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler
    müssen nicht bei der Stadt, sondern bei dem
    zuständigen Finanzamt angemeldet werden.


Sollten Sie einer dieser Berufsgruppen angehören,
ist grundsätzlich das Finanzamt, in
dessen Bezirk Sie wohnen, Ihr Ansprechpartner.
Ihre Mitteilung kann telefonisch oder
schriftlich erfolgen und ist innerhalb eines
Monats nach Aufnahme Ihrer freiberuflichen
Tätigkeit vorzunehmen.
Für eine persönliche Kontaktaufnahme steht
Ihnen der/die für Sie zuständige Sachbearbeiter/-
in Ihres Finanzamts gerne zur Verfügung.


Was ist ein
„Veranlagungsbezirk“?



Die Mitteilung über Ihre Betriebsgründung –
sei es durch die Gewerbeanmeldung oder
Ihre persönliche Mitteilung – erhält im Finanzamt
der so genannte „Veranlagungsbezirk“.
Der/die Sachbearbeiter/-in im Veranlagungsbezirk steht Ihnen als erste/r Ansprechpartner/-
in für Rückfragen zur Verfügung und sendet
Ihnen darüber hinaus den Fragebogen
zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme
einer gewerblichen oder selbstständigen (freiberuflichen)
Tätigkeit in dreifacher Ausfertigung
zu.
Nach Rücksendung dieses Fragebogens wird
Ihnen Ihre persönliche Steuernummer erteilt.
Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
Sie helfen Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/-in,
wenn Sie bei jeder Kontaktaufnahme Ihre
Steuernummer bereithalten.
Neben dem Veranlagungsbezirk hat ein Finanzamt
weitere Stellen, die für Sie als Jungunternehmer/-
in von Bedeutung sein können.


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