Steuern: Wer zahlt wann?
Artikel bei Existenzgründer
15-04-2005- die Berufsgenossenschaft,
- die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen),
- die Industrie- und Handelskammer,
- das Finanzamt.
- Ärztinnen, Ärzte
- Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte
- Künstlerinnen, Künstler
- Schriftstellerinnen, Schriftsteller
- Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler müssen nicht bei der Stadt, sondern bei dem zuständigen Finanzamt angemeldet werden.
Was ist ein Veranlagungsbezirk?
Die Mitteilung über Ihre Betriebsgründung sei es durch die Gewerbeanmeldung oder Ihre persönliche Mitteilung erhält im Finanzamt der so genannte Veranlagungsbezirk. Der/die Sachbearbeiter/-in im Veranlagungsbezirk steht Ihnen als erste/r Ansprechpartner/- in für Rückfragen zur Verfügung und sendet Ihnen darüber hinaus den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit in dreifacher Ausfertigung zu. Nach Rücksendung dieses Fragebogens wird Ihnen Ihre persönliche Steuernummer erteilt. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Sie helfen Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/-in, wenn Sie bei jeder Kontaktaufnahme Ihre Steuernummer bereithalten. Neben dem Veranlagungsbezirk hat ein Finanzamt weitere Stellen, die für Sie als Jungunternehmer/- in von Bedeutung sein können.
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