Steuern: Wer zahlt wann?

Artikel bei Existenzgründer

15-04-2005
Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen, das auf Dauer auf Gewinnerzielung angelegt ist) muss beim zuständigen Gewerbebzw. Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden. Notwendig ist hierzu Ihr Personalausweis bzw. Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise. Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden automatisch über Ihre Betriebseröffnung informiert:

  • die Berufsgenossenschaft,
  • die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen),
  • die Industrie- und Handelskammer,
  • das Finanzamt.
Freie Berufe (das Steuerrecht verwendet hierfür den Begriff „selbstständig Tätige“) – zum Beispiel:

  • Ärztinnen, Ärzte
  • Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte
  • Künstlerinnen, Künstler
  • Schriftstellerinnen, Schriftsteller
  • Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler müssen nicht bei der Stadt, sondern bei dem zuständigen Finanzamt angemeldet werden.
Sollten Sie einer dieser Berufsgruppen angehören, ist grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen, Ihr Ansprechpartner. Ihre Mitteilung kann telefonisch oder schriftlich erfolgen und ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit vorzunehmen. Für eine persönliche Kontaktaufnahme steht Ihnen der/die für Sie zuständige Sachbearbeiter/- in Ihres Finanzamts gerne zur Verfügung.

Was ist ein „Veranlagungsbezirk“?

Die Mitteilung über Ihre Betriebsgründung – sei es durch die Gewerbeanmeldung oder Ihre persönliche Mitteilung – erhält im Finanzamt der so genannte „Veranlagungsbezirk“. Der/die Sachbearbeiter/-in im Veranlagungsbezirk steht Ihnen als erste/r Ansprechpartner/- in für Rückfragen zur Verfügung und sendet Ihnen darüber hinaus den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit in dreifacher Ausfertigung zu. Nach Rücksendung dieses Fragebogens wird Ihnen Ihre persönliche Steuernummer erteilt. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Sie helfen Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/-in, wenn Sie bei jeder Kontaktaufnahme Ihre Steuernummer bereithalten. Neben dem Veranlagungsbezirk hat ein Finanzamt weitere Stellen, die für Sie als Jungunternehmer/- in von Bedeutung sein können.

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