Kindergartenplatz

Artikel bei Eltern

15-04-2005
Übernimmt die Arbeitgeberseite zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn die Kosten für die Unterbringung und Betreuung eines nicht schulpflichtigen Kindes in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung, bleibt diese Leistung steuerfrei. Das gleiche gilt, wenn Arbeitgebende ein nicht schulpflichtiges Kind in einem eigenen Betriebskindergarten betreuen lassen.
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