Geburtsbeihilfen

Artikel bei Eltern

15-04-2005
Von Zuwendungen (Geld oder Sachwerte), die von Arbeitgeberseite anlässlich der Geburt eines Kindes gewährt werden, sind 315 Euro steuerfrei. Bei Mehrlingsgeburten wird dieser Freibetrag je Kind gewährt. Sind beide Ehegatten berufstätig und erhält jeder eine Geburtshilfe, steht der Freibetrag von 315 Euro jedem Ehegatten zu, und zwar auch dann, wenn sie bei derselben Arbeitgeberin/ demselben Arbeitgeber beschäftigt sind.
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