Lohnsteuerkarte oder Pauschalierung?

Artikel bei Schüler/Studenten

15-04-2005
Lohnsteuerkarte oder Pauschalierung?  

Eine Pauschalierung der Lohnsteuer ist bei Schülerinnen/Schülern und Studierenden meist nur dann sinnvoll, wenn überhaupt eine Jahressteuer anfällt. Bei Ledigen (Steuerklasse I) ohne andere steuerpflichtige Einkünfte oder steuerfreie Leistungen, wie zum Beispiel BAFöG-Zuschüsse, wird z. B. in 2004 eine Jahreslohnsteuer erst ab einem Bruttoarbeitslohn von 10 782 Euro erhoben. Das heißt, bis zu diesem Betrag wird einbehaltene Lohnsteuer durch einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung grundsätzlich in vollem Umfang vom Finanzamt erstattet.

 

Bei einer Pauschalierung der Lohnsteuer schuldet die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Lohnsteuer. Im Innenverhältnis kann jedoch arbeitsvertraglich vereinbart 37 werden, dass die Arbeitnehmerseite den Lohn abzüglich der Pauschalsteuern erhält. Auf die Höhe der pauschalen Lohnsteuer hat diese „Abwälzung“ jedoch keinen Einfluss. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn bleibt bei einer Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz. Die pauschale Lohnsteuer kann auf eine anderweitig begründete Jahressteuerschuld nicht angerechnet werden. Haben Schülerinnen/Schüler oder Studierende mehrere Arbeitsverhältnisse und legen sie in allen Arbeitsverhältnissen eine Lohnsteuerkarte vor, können sie sich zum Beispiel in 2004 bei einem Bruttoarbeitslohn bis zu 10 782 Euro im ersten Arbeitsverhältnis (= Steuerklasse I) auf der Lohnsteuerkarte für das zweite Arbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) einen Freibetrag eintragen lassen. Dies führt zu einer geringeren Steuerbelastung und einem höheren Nettoarbeitslohn. Auf der Lohnsteuerkarte für das erste Arbeitsverhältnis (= Steuerklasse I) wird jedoch in entsprechender Höhe ein Hinzurechnungsbetrag eingetragen, der gegebenenfalls dort zu einem höheren Lohnsteuerabzug führen kann. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Finanzamt. Dort erhalten Sie auch die für die Eintragung benötigten Vordrucke.
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich