Arbeitslosenunterstützung kann Steuersatz beeinflussen

Artikel bei Arbeitssuchende

15-04-2005
Arbeitslosenunterstützung kann Steuersatz beeinflussen Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitlosenhilfe ist zwar steuerfrei – die im Leistungsnachweis oder im Zwischenbescheid ausgewiesenen Leistungen des Arbeitsamtes werden jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt); das heißt, sie beeinflussen die Höhe der Steuer, die auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte zu entrichten ist. Das gleiche gilt für Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Eingliederungsgeld. Existenzgründungszuschüsse und Überbrückungsgeld sind hingegen steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
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