Arbeitslosenunterstützung kann Steuersatz beeinflussen
Artikel bei Arbeitssuchende
15-04-2005
Arbeitslosenunterstützung kann Steuersatz beeinflussen
Der Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitlosenhilfe ist zwar steuerfrei die im
Leistungsnachweis oder im Zwischenbescheid ausgewiesenen Leistungen des Arbeitsamtes
werden jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt
(Progressionsvorbehalt); das heißt, sie beeinflussen die Höhe der Steuer, die auf
die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte zu entrichten ist. Das gleiche gilt für
Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Eingliederungsgeld.
Existenzgründungszuschüsse und Überbrückungsgeld sind hingegen steuerfrei
und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
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