Einkommensteuertarif

Lexikon bei Arbeitnehmer

Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei; er betrug für das Jahr 2003 7.235 € /14.470 € (Ledige/Verheiratete). Ab dem Jahr 2004 steigt der Grundfreibetrag auf 7.664 € /15.329 €..

Für über dem Grundfreibetrag liegende zu versteuernde Einkommen steigen die Steuersätze in linear-progressiven Zonen im Jahr 2003 von 19,9 v.H. (Einganssteuersatz) auf 23 v.H. bei einem zu versteuernden Einkommen von 55.008 € /110016 € (Ledige/Verheiratete), bis auf 48,5 v.H. (Spitzensteuersatz). Der Eingangssteuersatz wird in 2004 auf 16 v.H. und in 2005 auf 15 v.H. reduziert bei einem zu versteuerndem Einkommen von 7.665 €/15.330 € (Ledige/Verheiratete). Auch in diesen Jahren steigt der Steuersatz über zwei Progressionszonen bis zum Spitzensteuersatz von 45 v.H. (2004) bzw. 42 v.H (2005) bei einem zu versteuerndem Einkommen von 52.152 €/104.304 € (Ledige/Verheiratete)

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