Besitz- und Verkehrssteuern

Lexikon bei Arbeitnehmer

Besitzsteuern knüpfen an den Ertrag bzw.das Einkommen (Einkommensteuer) oder das Vermögen (Erbschaftsteuer) an.
Verkehrsteuern sind Steuern, die Vorgänge des Rechts-und Wirtschaftsverkehrs erfassen.

Die einzelnen Steuern werden den Besitz-und Verkehrsteuern wie folgt zugeordnet:

Besitzsteuern:
Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer),
Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag,
Gewerbesteuer (teilweise),
Kirchensteuer (teilweise).

Vom Vermögen:
Erbschaftsteuer,
Grundsteuer,
Kirchensteuer (teilweise).

Verkehrsteuern:
Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer),
Grunderwerbsteuer,
Kraftfahrzeugsteuer,
Rennwett-und Lotteriesteuer,
Spielbankabgabe,
Versicherungsteuer,
Feuerschutzsteuer.

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