Abflussprinzip
Lexikon bei Arbeitnehmer
In folgenden Fällen gilt das Abflussprinzip nicht:
Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich: Bilanziert das Unternehmen, ist zum Beispiel bereits das Entstehen einer Forderung als Ertrag zu verbuchen.
Lohnzahlung: Der laufende Arbeitslohn gilt in dem Jahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet. Wird zum Beispiel der Lohn für Dezember erst im Januar ausgezahlt, gilt er trotzdem als im Dezember zugeflossen.
Abschreibung: Ist ein Wirtschaftsgut abzuschreiben, können die gesamtem Kosten nicht im Jahr ihrer Entstehung und somit nicht bei Abfluss des Geldes geltend gemacht werden. Sie müssen entsprechend der gesetzlich vorgegeben Nutzungsdauer über mehrere Jahre verteilt werden.
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen: Fließen diese Einnahmen dem Steuerpflichtigen kurz vor oder kurz nach Beendigung eines Kalenderjahres zu, sind sie dem Kalenderjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
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