Abfindung
Lexikon bei Arbeitnehmer
Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers variiert die Höhe der steuerlichen Begünstigung: Vollendung des 55. Lebensjahres und mindestens 20-jährige Betriebszugehörigkeit ab Veranlagungszeitraum 2004: 11.000 (bisher: 12.271 ); Vollendung des 50. Lebensjahres und mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit ab Veranlagungszeitraum 2004: 9.000 (bisher: 10.226 ); liegt die Betriebszugehörigkeit und das Lebensjahr des Arbeitnehmers unter diesen Grenzwerten, wird generell ab Veranlagungszeitraum 2004 ein Betrag von 7.200 (bisher: 8.181 ) steuerlich begünstigt.
Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen (Abfindungen) behandelt das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2004.
Ttipps: Ist eine längere Arbeitslosigkeit sehr wahrscheinlich, sollte bereits bei Auflösung des Arbeitsvertrages die Zahlung einer Beihilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes vereinbart werden. Denn diese Zahlungen gefährden nicht die steuerliche Begünstigung der Abfindung. Besteht Zweifel, ob und in welcher Höhe eine Abfindung steuerfrei ist, sollte eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt eingeholt werden.
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