Freistellungsauftrag

Lexikon bei Arbeitnehmer

Mit Einführung der Zinsabschlagsteuer geschaffener Auftrag des Anlegers an den Schuldner, von steuerpflichtigen Kapitaleinkünften (Zinsen, Dividenden etc.) im Rahmen der vom Anleger noch nicht ausgeschöpften Sparerfreibeträge vom Steuerabzug Abstand zu nehmen bzw. bei -> thesaurierenden Investmentfonds die Zinsabschlagsteuer zu erstatten.
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