Arbeitnehmer-Sparzulage

Artikel bei Arbeitnehmer

15-04-2005
Für zulagebegünstigte vermögenswirksame Leistungen wird nach Ablauf des Kalenderjahrs eine Arbeitnehmer-Sparzulage festgesetzt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird regelmäßig erst nach Ablauf der Sperrfrist des Anlagevertrags ausgezahlt. Der Antrag auf Festsetzung der Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuer-Erklärung zu stellen (Erläuterungen hierzu finden Sie auch in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung). Fügen Sie bitte die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen (Anlage VL) des Anlage-Instituts/Empfängers bei.
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