Umzugskosten

Artikel bei Arbeitnehmer

15-04-2005
Mussten Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Kosten absetzen. Ein beruflicher Grund wird z. B. anerkannt, wenn die Arbeitgeberseite den Umzug fordert (Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung), sich die Fahrt zur Arbeit erheblich verkürzt (Fahrzeitersparnis der täglichen Hin- und Rückfahrt mindestens eine Stunde) oder Sie eine Zweitwohnung bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung bezogen oder aufgegeben haben und dies der Grund für Ihren Umzug war. Ihre Umzugskosten sind grundsätzlich bis zu einem Betrag abziehbar, den vergleichbare Beamtinnen/Beamte als Umzugskostenvergütung erhalten würden.
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