Bewerbungskosten

Artikel bei Arbeitnehmer

15-04-2005
Wenn Sie eine Arbeitsstelle gesucht haben, können Sie dadurch entstandene Kosten geltend machen. Zum Beispiel: Fahrgelder bei Vorstellungen, Fotokopien, Inseratskosten usw. Es kommt nicht darauf an, ob Ihre Bewerbung Erfolg hatte. Sofern sich die Aufwendungen steuerlich nicht auswirken, etwa weil Sie ganzjährig arbeitslos waren, können Sie die Ausgaben unter Umständen in dem Vor- bzw. in Folgejahren als Verlustrück- bzw. -vortrag geltend machen. Hierzu erfahren Sie Näheres auf den Seiten 30 bis 32 sowie bei Ihrem Finanzamt.
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