Berufliche Fortbildung

Artikel bei Arbeitnehmer

15-04-2005
Haben Sie einen Lehrgang, einen Kursus, Tagungen und Vortragsveranstaltungen besucht, um sich in dem von Ihnen ausgeübten Beruf fortzubilden, können Sie sämtliche Kosten (Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten, Schreibmaterial usw.) absetzen. Abziehbar sind auch die Kosten, die durch eine Meisterprüfung entstehen.
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