Arbeitsmittel

Artikel bei Arbeitnehmer

15-04-2005
Zu den Arbeitsmitteln, die Sie – soweit sie nicht von Arbeitgeberseite gestellt worden sind – absetzen können, zählen die selber beschafften, für die Ausübung Ihrer Berufsarbeit benötigten Werkzeuge, Fachbücher, Fachzeitschriften usw. (vgl. auch „Arbeitszimmer“).
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