Arbeitnehmer
Steuern
Arbeitnehmer:
Leistung muss sich lohnen?
Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Lohnsteuer ist ein erheblicher Teil davon. Sie wird jedem Arbeitnehmer vom Lohn einbehalten. Der Eingangssteuersatz liegt derzeit bei 15%. Er findet Anwendung bei Bruttoeinkommen über 8000€. Der Satz steigt auf 42% bei einem Einkommen von 80.000€ und darüber.
Vom Grundgedanken her ist es klar, der Staat braucht Geld um zu funktionieren. Der normale Arbeitnehmer ist der, der am leichtesten zu greifen ist. Jeder von ihm verdiente Cent ist auf der Steuerkarte dokumentiert. Bei jeder noch so kleinen Lohnerhöhung will erst mal der Staat seinen Anteil habe. Besonders bitter stößt es dem Arbeitnehmer auf, wenn das sehnlichst erwartete Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu einem überproportionalen Teil von der Steuer aufgefressen wird.
Auf der andern Seite der Medaille steht aber die, im Gegensatz zu Unternehmen, sehr dürftige Möglichkeit der Absetzung von Unkosten. Fahrtkosten zu Arbeit sind nur zu einem Bruchteil abzusetzen. Auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ist aber eine lange Wegstrecke (ca. 3 Stunden) durchaus zumutbar. Der Arbeitnehmer soll auch vorsorgen für Alter und Krankheit, aber auch diese Aufwendungen werden zu einem großen Teil als privat angesehen.
Der Eindruck des Arbeitnehmers, dass das Großkapital eine bessere Lobby hat, er drängt sich immer wieder auf.
Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Lohnsteuer ist ein erheblicher Teil davon. Sie wird jedem Arbeitnehmer vom Lohn einbehalten. Der Eingangssteuersatz liegt derzeit bei 15%. Er findet Anwendung bei Bruttoeinkommen über 8000€. Der Satz steigt auf 42% bei einem Einkommen von 80.000€ und darüber.
Vom Grundgedanken her ist es klar, der Staat braucht Geld um zu funktionieren. Der normale Arbeitnehmer ist der, der am leichtesten zu greifen ist. Jeder von ihm verdiente Cent ist auf der Steuerkarte dokumentiert. Bei jeder noch so kleinen Lohnerhöhung will erst mal der Staat seinen Anteil habe. Besonders bitter stößt es dem Arbeitnehmer auf, wenn das sehnlichst erwartete Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu einem überproportionalen Teil von der Steuer aufgefressen wird.
Auf der andern Seite der Medaille steht aber die, im Gegensatz zu Unternehmen, sehr dürftige Möglichkeit der Absetzung von Unkosten. Fahrtkosten zu Arbeit sind nur zu einem Bruchteil abzusetzen. Auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ist aber eine lange Wegstrecke (ca. 3 Stunden) durchaus zumutbar. Der Arbeitnehmer soll auch vorsorgen für Alter und Krankheit, aber auch diese Aufwendungen werden zu einem großen Teil als privat angesehen.
Der Eindruck des Arbeitnehmers, dass das Großkapital eine bessere Lobby hat, er drängt sich immer wieder auf.
Urteile - Arbeitnehmer
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- betriebliche Unfallversicherung, Informationspflicht, Schadensersatz ›
- Kündigung, unerlaubte Nebentätigkeit ›
- Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung. Einsichtsrecht ›
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