Steuerberatungskosten
Artikel bei Steuertipps
15-04-2005
SteuerberatungskostenZu den Steuerberatungskosten, die Sie absetzen können, gehören auch Aufwendungen für die Anschaffung von Steuerfachliteratur. Auch Beiträge zu einem Lohnsteuer-Hilfeverein berücksichtigt das Finanzamt.
Die Morgenpost schrieb.Bei der steuerlichen Anrechnung der Ausgaben für den Steuerberater haben Sie die Wahl: Betragen die Beratungskosten im Jahr nicht mehr als 520 Euro, können Sie wählen, ob sie diese als Sonderausgaben oder aber als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen. Liegen die Ausgaben über 520 Euro müssen Sie diese in Sonderausgaben und Werbungskosten aufteilen. Bei den Sonderausgaben wirken sich die Kosten bereits steuermindernd aus, wenn der Pauschbetrag von 36 Euro bzw. 72 Euro überschritten ist. Bei den Werbungskosten liegt die Grenze, die mit anderen Werbungskosten überschritten werden muß, bei 920 Euro, damit sich die Beratungskosten auswirken. "Der Ansatz der Kosten bei den Werbungskosten kann vorteilhaft sein, wenn Sie keine oder keine hohen Einnahmen erzielt haben"; sagt Kauth. Denn Werbungskosten führen zu negativen Einkünften, die als Verlustvor- oder -rücktrag genutzt werden können. Sonderausgaben hingegen wirken sich steuerlich nicht aus, wenn kein positiver Gesamtbetrag der Einkünfte vorhanden ist.