Sonderausgaben

Artikel bei Steuertipps

15-04-2005
Ausgaben, die nicht in direktem Zusammenhang mit den Einkünften stehen (zum Beispiel für Miete, Lebensunterhalt, Kleidung, Freizeit usw.), sind Lebenshaltungskosten, die steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Einzelne dieser Aufwendungen, die der Staat besonders fördern will (zum Beispiel bestimmte Ausgaben für Ihre Versorgung und Absicherung), können Sie jedoch im Rahmen von Höchstbeträgen als Sonderausgaben absetzen.
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