Strafbefreiende Nachmeldung

Artikel bei Steuertipps

15-04-2005
Mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit soll Steuerbürgern, die steuerunehrlich waren, ab 2004 eine Brücke in die Steuerehrlichkeit gebaut werden. Wer in zurückliegenden Jahren Steuern verkürzt hat, kann durch Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und Zahlung einer pauschalen, als Einkommensteuer geltenden Abgabe, Strafbefreiung oder Befreiung von Geldbußen erlangen. In der strafbefreienden Erklärung ist die Summe der nach dem 31. Dezember 1992 und vor dem 1. Januar 2003 erzielten Einnahmen anzugeben, die zu Unrecht nicht der Besteuerung zu Grunde gelegt wurden. Wird die strafbefreiende Erklärung bis zum 31.12.2004 abgegeben, sind 25 Prozent der erklärten Einnahmen an das Finanzamt zu entrichten. Wird die strafbefreiende Erklärung nach dem 31. Dezember 2004 und vor dem 1. April 2005 abgegeben, beträgt die Pauschalsteuer 35 Prozent der erklärten Einnahmen.
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